Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. mahnt fehlende Grundpreise ab

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung des Vereins Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (Vgu) zur Prüfung vorgelegt. Inhaltlich geht es um fehlende Grundpreis-Angaben in Angeboten auf dem Online-Markplatz eBay. Wenn Sie auch eine Abmahnung von dem Verein erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen des Vereins gegen Wettbewerbsverstöße:

Der Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Verein, der entsprechend seiner Satzung gegen Wettbewerbsverstöße vorgeht. Der Verein ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt der Justiz eingetragen. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein gegen verschiedene Wettbewerbsverstöße vorgeht. In der Vergangenheit haben sich wiederholt Betroffene an mich gewandt, die eine Abmahnung des Vereins erhalten haben. Informationen zu den mir vorliegenden Fällen finden Sie hier:

Abmahnung vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung: 

Die weitere mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf verschiedene konkret benannte Angebote über Waren in Fertigpackungen auf dem Online-Markplatz eBay. Hierzu wird ausgeführt:

„Bei diesen Angeboten fehlt die Angabe des Grundpreises gemäß § 4 der Preisangabenverordnung (PAngV). 

Nach dem auf der Richtlinie 98/6/EG beruhenden § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 PAngV ist derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig u.a. Waren in Fertigpackungen anbietet oder Letztverbrauchern gegenüber unter Angabe des Gesamtpreises bewirkt, verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis klar und unmissverständlich und gut lesbar anzugeben. Diese Angabe fehlt in Ihren Angeboten. Einer der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 PAngV liegt nicht vor.

Die zuvor bezeichneten Werbungen verstoßen angesichts der fehlenden Grundpreise nicht nur gegen § 4 PAngV, sondern damit zugleich auch gegen die §§ 3, 5a Abs. 1, 5b Abs. 4 UWG sowie auch gegen die §§ 3, 3a UWG.

Wir haben Sie dementsprechend aufzufordern, diese Art der Werbung mit sofortiger Wirkung einzustellen und in Zukunft nicht zu wiederholen.“

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine strafbewehrte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abgeben und
  • einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für die vorprozessuale Abmahnung in Höhe von 270,00 Euro ersetzen.

Meine Einschätzung:

Fehlende Grundpreise-Angaben gehören nach meiner Erfahrung zu den „Klassikern“ unter den Fehlern bei Angeboten im Internet. Eine entsprechende Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Sofern Sie die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beabsichtigen, müssen Sie vor Abgabe der Erklärung unbedingt klären, ob Sie die Einhaltung der übernommenen Unterlassungsverpflichtungen im Weiteren tatsächlich gewährleisten können. Bei Verstößen gegen die Unterlassungsverpflichtungen drohen nämlich teure Vertragsstrafenforderungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene wie Sie zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch ein Schreiben vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten?

Gern berate ich Sie und bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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Auch ein Schreiben vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten, mit dem unter Verweis auf eine vorangegangene gerichtliche Entscheidung mit Untersagungsanordnung Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Stellungnahme gegeben wird?

Sollen Sie Vertragsstrafe an den Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. zahlen?

Foto(s): Andreas Kempcke


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