Volkswagen schließt Forschungszentrum

  • 2 Minuten Lesezeit

Zieht der Autobauer Lehren aus dem Skandal um die Tierversuche?

Volkswagen hat beschlossen, das Abgaszentrum der Automobilindustrie (AdA) in Weissach zu schließen. Bei dem AdA handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung von Volkswagen, Daimler und BMW. Volkswagen hält hier 50 Prozent. Daimler und BMW halten jeweils 25 Prozent an der Einrichtung. Zuletzt stand die Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor (EUGT) in der Kritik. Hier handelte es sich ebenfalls um eine Gemeinschaftseinrichtung von Volkswagen, Daimler und BMW. Die EUGT stand wegen Versuchen an Affen in der Kritik. Affen sollen dabei in Kisten gesperrt worden sein und über längere Zeit Dieselabgasen ausgesetzt worden sein.

Der eigentliche Grund?

Um weiteren Skandalen vorzubeugen, schließt Volkswagen nun das Forschungszentrum. Jedenfalls ist dies die Erklärung von Seiten des VW-Konzerns im Zuge einer „Transparenzoffensive“. Tatsächlich könnte das Forschungszentrum der Ausgangspunkt eines langjährigen Kartells der deutschen Autobauer gewesen sein. Das Handelsblatt berichtet am 21.02.2018, dass im Jahr 2017 die EU-Wettbewerbsbehörde gegen das Forschungszentrum ermittelte. Hierbei geht es um den Verdacht, dass die Autobauer sich in Bezug auf den Abgasskandal abgesprochen haben.

Schnelle Lösungen, die keine sind.

Auch mit dieser Aktion versucht sich der VW-Konzern letztlich kosten- und imagegünstig aus der Affäre zu ziehen. Die tatsächlich bestehenden Probleme werden jedoch nicht angegriffen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 22. Februar 2018 über mögliche Fahrverbote in Innenstädten. Werden die Fahrverbote bestätigt, führt das zu einer faktischen Entwertung der betroffenen Dieselfahrzeuge. Die einzig gängige Lösung eines Hardwareupdates der betroffenen Dieselfahrzeuge wird von Seiten der Autobauer vehement abgelehnt. Hier spielen eindeutig die aus VW-Sicht hohen Kosten von ca. 1.300 bis 3.300 EUR eine große Rolle. Der Audi-Chef Stadler sagte in einem Interview, dass die Bereitstellung von Softwareupdates völlig ausreichend wäre. Freilich ist dies keine kundenfreundliche Lösung. Viele Fahrzeughalter berichten von erheblichen Problemen nach einem Update. Diese reichen von Leistungsverlust über erhöhten Kraftstoffverbrauch bis hin zu einem Totalausfall des Motors.

Effektiven Schutz bietet nur die Rückgabe!

Einen effektiven Schutz gegen die Manipulationen und möglichen Fahrverbote stellt somit nur die Rückgabe des Fahrzeugs dar. Dies geschieht im Wege der Rückabwicklung des Kaufvertrags. Hierbei gibt der getäuschte Kunde das Fahrzeug zurück und erhält dafür den Kaufpreis. Lediglich eine geringe Nutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer hat der Käufer zu erstatten. Die Nutzungsentschädigung fällt jedoch in der Regel sehr viel geringer aus als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ist somit nicht nur umweltfreundlich und schützt effektiv vor Fahrverboten, sondern sie stellt auch noch eine äußert lukrative Möglichkeit dar, sich von dem Schummeldiesel zu lösen.

Weitere Information und Unterstützung erhalten Sie auf unserer Homepage.

Für Sie vor Ort

Entscheiden Sie sich dafür, die Manipulationen und die Softwareupdates nicht länger hinnehmen zu wollen? Dann helfen Ihnen die Verbraucherrechtsanwälte Werdermann / von Rüden gern weiter. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem speziellen Fall. Gerne stehen Ihnen die kompetenten Rechtsanwälte per E-Mail sowie telefonisch zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten