Vorfälligkeitsentschädigung: Kann ein Widerruf weiterhelfen?

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Wer sich vorzeitig von Kreditschulden befreien möchte oder ein Darlehen umschichten möchte, kann auf ein Hindernis stoßen. Soll ein Kredit vor dem Ende der Vertragslaufzeit aufgelöst werden, dann fordert die Bank regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Da es sich bei solchen Forderungen oftmals nicht um geringe Summen handelt, stellt sich für so manchen Betroffenen die Frage, ob die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich gezahlt werden muss. Auf der Suche nach Lösungsansätzen finden sich oft Hinweise auf den Widerruf des Kreditvertrags.

Doch was bewirkt ein Widerruf und weshalb kann ein Widerruf gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung eingesetzt werden? Wird ein Vertrag wirksam widerrufen, dann „existiert“ der Vertrag nicht mehr und auch die vertraglichen Regelungen haben keine Grundlage mehr. Da Vorfälligkeitsentschädigungen im Vertragswerk festgeschrieben werden, entfällt durch einen wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern. Dennoch lassen sich Vorfälligkeitsentschädigungen nicht in jedem Fall abwenden, indem ein Widerruf erklärt werden. Denn dieser Lösungsansatz funktioniert nur dann, wenn ein Widerruf überhaupt noch möglich ist.

Ob ein Widerruf noch möglich ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden

Wie ein Blick in die Widerrufsbelehrungen der meisten Kreditverträge zeigt, sind die dort abgedruckten Widerrufsfristen meist schon Jahre abgelaufen sind. Daher muss sich ein Ansatzpunkt für einen späteren, aber wirksamen Widerruf finden lassen. Hierfür kann die Widerrufsbelehrung überprüft werden. Genügt die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen, so kann ein Widerruf noch Jahre später wirksam erklärt werden. Die gesetzlichen Anforderungen und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze stellen sehr hohe Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung. Jedoch ist es nicht einfach zu beurteilen, ob eine Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen genügt. Denn kleine Unterschiede in den Texten können erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Zudem änderte sich auch die Gesetzeslage in den vergangenen Jahren immer wieder und auch die Banken setzten im Lauf der Zeit unterschiedliche Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen ein.

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall „einfach“ ein Widerruf erklärt werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen zu müssen. Kreditnehmer, die sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Mehr Informationen rund um das Thema Vorfälligkeitsentschädigungen und Widerruf befinden sich auf der Internetseite: www.widerrufsrecht-anwalt.de

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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