Vorladung als Beschuldigter erhalten – Ein Leitfaden Ihrer Strafverteidigerin

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Wenn Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren von der Polizei zu einer Aussage geladen werden, kann dies eine äußerst belastende Situation sein. Viele Betroffene sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen, und befürchten, durch ihr Verhalten oder ihre Worte ihre Situation zu verschlechtern. Als erfahrene Strafverteidigerin möchte ich Ihnen einige grundlegende Hinweise geben, wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten, um Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden.


1. Kein Pflicht zur Aussage: Das Recht zu Schweigen
Das Wichtigste vorweg: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden eine Aussage zu machen. Dieses Recht gilt uneingeschränkt und es kann in keiner Weise gegen Sie verwendet werden, wenn Sie es in Anspruch nehmen.
Viele Beschuldigte neigen dazu, sofort auf Fragen der Polizei zu antworten, in der Hoffnung, sich zu entlasten. Dies kann jedoch schnell nach hinten losgehen. Aussagen, die Sie in einem frühen Stadium der Ermittlungen machen, können aus dem Kontext gerissen oder missverstanden werden. Es ist daher ratsam, zunächst keine Aussage zu tätigen, bevor Sie nicht mit einem Strafverteidiger gesprochen haben.


2. Keine Aussage ohne rechtliche Beratung
Bevor Sie überhaupt in Erwägung ziehen, eine Aussage zu machen, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Ihr Strafverteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und somit den genauen Vorwurf und die Beweislage gegen Sie prüfen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich eine fundierte Entscheidung treffen, ob und in welchem Umfang eine Aussage sinnvoll ist.
Es ist ein häufiger Fehler, dass Beschuldigte ohne Kenntnis der Aktenlage eine Aussage machen, um „die Situation aufzuklären“. Ohne zu wissen, welche Informationen die Polizei bereits hat oder noch ermitteln will, begeben Sie sich in eine gefährliche Lage. Selbst vermeintlich harmlose Aussagen können negative Konsequenzen haben.


3. Die Ladung zur polizeilichen Vernehmung: Keine Pflicht zu erscheinen
Sollten Sie von der Polizei eine Vorladung zur Vernehmung erhalten, so besteht keine rechtliche Pflicht, dieser nachzukommen. Anders ist dies nur, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Sie zur Aussage laden. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt erscheinen, jedoch auch dann gilt: Sie müssen keine Aussage machen und sollten in keinem Fall ohne ihren Verteidiger erscheinen.
Wenn Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten, empfehle ich Ihnen, zunächst Ruhe zu bewahren und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Wenden Sie sich sofort an einen Strafverteidiger, der gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.


4. Richtiger Umgang mit der Polizei
Die Polizei ist in einem Strafverfahren nicht Ihr Freund oder Berater. Sie verfolgt das Ziel, Beweise zu sammeln – auch solche, die möglicherweise gegen Sie sprechen. Jeder Kontakt mit der Polizei sollte daher mit Vorsicht gehandhabt werden. Verzichten Sie darauf, sich spontan zu äußern oder Details zu Ihrer Person oder dem Sachverhalt zu erzählen.
Es ist völlig legitim, der Polizei mitzuteilen, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und zunächst mit Ihrem Anwalt sprechen möchten. Diese Haltung zeigt Besonnenheit und schützt Sie davor, unüberlegte Aussagen zu machen.


5. Vertrauen Sie auf Ihren Strafverteidiger
Als Ihre Strafverteidigerin werde ich gemeinsam mit Ihnen eine Strategie entwickeln, die optimal auf Ihre Situation abgestimmt ist. Dazu gehört die gründliche Analyse der Ermittlungsakte, die Prüfung aller Beweise und die Bewertung, ob und in welchem Umfang eine Aussage sinnvoll ist. Manchmal ist es ratsam, eine Aussage zu verweigern, in anderen Fällen kann eine gut vorbereitete Aussage helfen, Missverständnisse auszuräumen oder den Tatvorwurf zu entkräften.
Ein Strafverfahren ist eine komplexe und ernste Angelegenheit. Vertrauen Sie darauf, dass ich als Ihre Strafverteidigerin stets Ihre Interessen wahre und Sie bestmöglich vor rechtlichen Nachteilen schütze.


Fazit
Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei zu einer Aussage geladen werden, lautet der wichtigste Rat: Ruhe bewahren und keine übereilten Entscheidungen treffen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und suchen Sie umgehend rechtliche Beratung. Nur auf Basis einer sorgfältigen Akteneinsicht und in Absprache mit Ihrem Strafverteidiger können Sie entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine Aussage zu machen oder besser zu schweigen.
Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und Ihre Rechte zu verteidigen.
Bleiben Sie ruhig, handeln Sie besonnen – und überlassen Sie die juristischen Fragen den Profis.

Foto(s): eigenes

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