Vorladung / Hausdurchsuchung - Boystown, BV6, Forbidden Love u. Child Porn Market – Besitz von Kinderpornografie § 184b

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bereits im Dezember 2022 u.a. mitgeteilt:


„Nachdem BKA und ZIT bereits 2017 die Plattform „Elysium“ (111.000 registrierte User) und 2021 die Seite „Boystown“ (400.000 registrierte User) erfolgreich vom Netz nehmen und die Verantwortlichen festnehmen konnten, hatte sich die Plattform „BoyVids 6.0“ seit dem vergangenen Jahr als Tausch-Seite für Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern, in diesem Fall an Jungen, etabliert. 410.000 registrierte Nutzer konnten dort auf Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller Gewalt gegenüber männlichen Kindern zugreifen.


Die Seite „Forbidden Love“ fungierte im Darknet als Tausch-Plattform für Abbildungen sexualisierter Gewalt an Mädchen. Sie bestand seit Februar 2022 und hatte zum Zeitpunkt ihrer Abschaltung 846.000 registrierte Nutzer, die hier Zugriff auf Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller Gewalt gegenüber weiblichen Kindern hatten.“


Das BKA teilte weiterhin mit:


„Maßgeblich gesteuert wurden die Plattformen jedoch aus Deutschland. Der mutmaßliche Haupt-Administrator, ein 21-Jähriger aus Sachsen, soll u. a. bereits auf der 2021 vom Netz genommenen Plattform „Boystown“ aktiv gewesen sein. Dort soll er sich am Austausch kinderpornografischen Materials beteiligt haben. Nach der Schließung von „Boystown“ soll der Beschuldigte die Nachfolge-Plattform „BoyVids 6.0" gegründet haben.


Zeitgleich zu den polizeilichen Maßnahmen in Deutschland kam es Ende November 2022 in enger Abstimmung mit ZIT und BKA auch zu einer Verhaftung im Ausland. So wurde in Brasilien ein Administrator der Darknet-Plattform „Forbidden Love“ festgenommen.


Die Ermittlungen gegen weitere bislang unbekannte Betreiber und Nutzer der Plattformen dauern an.“


https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2022/Presse2022/221216_SchlagGegenDarknetPlattformen.html


Weitere Informationen:

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Sexueller-Missbrauch-von-Kindern-im-Darknet-Plattform-abgeschaltet,missbrauch2522.html

Obwohl das Darknet als anonymisierter Teil des Deep Web s gilt, dürfte bundesweit mit weiteren zahlreichen Hausdurchsuchungen zu rechnen sein. Strafverfolgungsbehörden in Deutschland haben damit begonnen, die Server im Tor-Netzwerk teils monatelang überwachen zu lassen, um Tor-Nutzer zu deanonymisieren.


Häufig erfahren Nutzer der Plattformen erst Monate oder Jahre später durch eine unerwartete Hausdurchsuchung oder Vorladung der Polizei, dass ihre Daten sichergestellt werden konnten.

Sofern Sie als Nutzer der Plattformen „Boystown“, „BoyVids 6.0", „Forbidden Love“ und „Child Porn Market” enttarnt wurden, wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte nach § 184 b StGB eingeleitet.


Häufig dauert es einige Monate, teilweise sogar Jahre, bis die Polizei IP-Adressen oder Zahlungen per Bitcoin ausgewertet und zurückverfolgt hat. Der nächste Schritt ist in solchen Fällen eine Durchsuchung der Räumlichkeiten wegen des Anfangsverdachts des Besitzes oder des Erwerbs von Kinderpornografie.


Im Rahmen der Hausdurchsuchung werden Mobiltelefone, Laptops, PCs und Festplatten sichergestellt und im Anschluss von Experten untersucht.


Besitz von Kinderpornografie nach § 184b StGB:

  • Bereits das Herunterladen und Abspeichern von Dateien kann ein Besitzverhältnis begründen



Vorladung wegen Kinderpornografie erhalten:

  • Machen Sie keine Aussage
  • Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht, direkt in Hannover, Georgstraße 38 in 30159 Hannover (direkt beim Opernplatz in Hannover)
  • Direkt per WhatsApp kontaktieren

Ihr Fachanwalt für Strafrecht wird den Vorladungstermin für Sie absagen und Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen



Im Falles des § 184b StGB drohen wegen der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte eine Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.


Daher die Empfehlung:

Wenn gegen Sie wegen § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) ermittelt wird, beauftragen Sie frühzeitig einen Experten für das Sexualstrafrecht.



Strafverteidigung in Hannover, Hamburg, Berlin und bundesweit:

Mit Hauptstandort Hannover, wobei eine bundesweite Strafverteidigung üblich ist.


Beim Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie im Bezirk des Landgerichts Hannover ist eine Verteidigung bei den Amtsgerichten in Hannover, Hameln, Burgwedel, Neustadt am Rübenberge, Springe und beim Amtsgericht Wennigsen problemlos möglich.


Fachanwaltskanzlei Brill 

https://strafrecht-brill.de/sexualstrafrecht/

Auch diskret per WhatsApp

https://strafrecht-bs.de/ 

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht auch im gesamten Landgerichtsbezirk Braunschweig (Wolfsburg, Helmstedt, Braunschweig, Wolfenbüttel, Salzgitter, Goslar, Seesen, Bad Gandersheim, Clausthal-Zellerfeld)

Foto(s): Anwaltskanzlei Brill

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