Vorteile bei Krankenversicherung und Pflegeversicherung in der bAV mit der Unterstützungskasse

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Im Rechtstipp zur Krankenversicherungspflicht und Rentenversicherungspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung habe ich vor kurzem zu der Thematik ausführlich Stellung genommen.

Leistungen unterliegen im Regelfall der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmer trägt hier Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil. Ausgenommen sind nur Privatversicherte.
Ob Rente oder Kapitalleistung macht grundsätzlich keinen Unterschied.

Die Frage, die immer wieder gestellt wird:
Inwieweit ist der Durchführungsweg Unterstützungskasse für den Mitarbeiter hier vorteilhafter?
Zunächst gilt für alle Durchführungswege die gleiche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Die Unterstützungskasse hat den Vorteil, dass Einmalzahlungen durch die 1/5-tel Regelung bei der Besteuerung begünstigt sind.
Weitere Vorteile treten allerdings bei internen Durchführungswegen wie der pauschaldotierten Unterstützungskasse auf.

Zwar gilt hier die gleiche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Der Umstand, dass die Entgeltumwandlungen oder Arbeitgeberbeiträge allerdings nicht an eine Versicherung abfließen, sondern im Unternehmen bleiben, führt dazu, dass der Arbeitgeber regelmäßig die Kosten für die Einrichtung und Verwaltung der bAV übernimmt. Diese sind bei Versicherungen regelmäßig deutlich höher und belasten voll die Sparbeiträge. Die Leistungen für die Beschäftigten sind dadurch spürbar geringer und damit die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbelastung für den Arbeitnehmer noch schmerzlicher.

Ein weiterer Grund sind die bei diesem Durchführungsweg großzügigeren Arbeitgeberzuschüsse. Der Arbeitgeber ist hier zwar nicht zu einem Pflichtzuschuss in Höhe von 15 % verpflichtet wie bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond, gibt hier aber freiwillig meist 30 %, 40 % oder 50 % oder teilweise noch mehr.
Dies ist für ihn so leicht möglich, da auch diese Beiträge erst zum Rentenbeginn abfließen und in der Zwischenzeit nur Steuervorteile bringen und damit zur Kostenersparnis sogar zusätzliche Liquidität.
Bei Ausscheiden des Mitarbeiters innerhalb von 3 Jahren verfallen die arbeitgeberfinanzierten Ansprüche, ohne dass die Steuervorzeile zurückbezahlt werden müssen. Diese Steuervorteile finanzieren die Ansprüche der verbleibenden Arbeitnehmer mit.

Fazit

Aus diesem Grund sind nicht nur die Leistungen aus der Entgeltumwandlung im Vergleich zur Versicherung höher, sondern es gibt einfach finanzierbar erhebliche freiwillige Arbeitgeberleistungen.
Eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ist damit deutlich leichter zu tragen, da auf der anderen Seite die Beträge, die der Mitarbeiter aus seiner bAV erwarten darf, deutlich höher sind.

Empfehlung

Für eine unverbindliche, kostenlose Erstberatung können Sie gerne auf mich zukommen.
Arbeitgeber können die Liquiditätswirkungen auch durch den Liquiditätsrechner des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskasse e. V. leicht selbst berechnen und sich vom Potential ein Bild machen.


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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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