Voxenergie nimmt erhöhte Preise zurück – Rechnungen werden korrigiert!
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Nach längerem „Hin und Her“ rudern Voxenergie und Primastrom jetzt in den meisten Fällen zurück und bieten für die bereits beendeten Vertragsverhältnisse in der Abschlussrechnung „Kulanzpreise“ bzw. die ursprünglichen Preiskonditionen an.
Voxenergie und Primastrom hatten einer Vielzahl von Kunden Energielieferverträge mittels unzulässigen Werbeanrufen untergeschoben. Trotz vereinbarter Preisgarantie wurden dann in der Regel noch vor Vertragsbeginn die Preise – teilweise mehrfach - eklatant erhöht.
Die Energielieferverträge kamen hierbei oftmals bereits aufgrund Formmangels nicht wirksam zustande. Ferner wiesen die Vertragszusammenfassungen und Preisanpassungsschreiben erhebliche Mängel auf es wurde gegen die bestehenden Preisgarantie – Vereinbarungen verstoßen.
Gleichwohl wollten die benannten Energielieferanten an den Verträgen festhalten und wiesen Widerruf und Kündigungen der Kunden in aller Regel vehement zurück.
Auch wenn Voxenergie und Primastrom bis zuletzt keine Form- und Vertragsverstöße einräumen, so konnten mittlerweile in nahezu allen Mandaten Vertragsbeendigungen erreicht werden.
Wo zunächst für die Abschlussrechnung noch Grundgebühren für die (angebliche) gesamte ursprüngliche Vertragslaufzeit sowie Berücksichtigung der erhöhten Preise für den Abrechnungszeitraum „angedroht“ und berechnet wurden, ruderten die Voxenergie und Primastrom GmbH jetzt zudem zurück, korrigierten Vertragszeiten und reduzierten die Preise ganz erheblich bzw. legten die ursprünglich angebotenen Preiskonditionen zugrunde.
Viele Mandanten konnten sich so (bei zusätzlicher Berücksichtigung der Entlastungsbeträge durch die Strom- / Gaspreisbremse) doch noch über ein Guthaben bzw. eine Rückzahlung für den abgerechneten Zeitraum freuen.
Letztlich ist auf folgendes hinzuweisen:
Kunden, die noch Rückzahlungsansprüche – auch aus bereits gekündigten Verträgen – aufgrund in der Vergangenheit ggf. rechtswidrig erhöhter Preise gegen Voxenergie oder Primastrom geltend machen wollen, können sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband anschließen.
Bitte verwenden Sie hierfür folgenden Link:
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Problemen mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter haben.
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den Energieversorgern und machen Ihre berechtigen Ansprüche auf Rückabwicklung / Beendigung der Energielieferverträge oder Rückzahlungsansprüche geltend.
Sandra Haas
Rechtsanwältin
Tel. 08232 503 40 32
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