VW T6 – Rücktritt möglich, rechtzeitige Aufforderung zur Mangelbeseitigung aber Voraussetzung!

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Die Dieselmodelle des Volkswagen T6 Multivan und Caravelle überschreiten wie bereits berichtet die gesetzlich zulässigen Stickoxid-Grenzwerte (NOx²) der EURO6-Norm. Sie sind daher nicht zulassungsfähig bzw. falls bereits zugelassen vom Fahrverbot betroffen, welches nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.02.2018 zulässig und damit wahrscheinlich ist.

Die Volkswagen AG (VW) will nunmehr sämtliche T6 mit Diesel-Motoren durch ein Software-Update nachrüsten. Das Problem: Durch die Nachrüstung werden zwar die NOx²-Grenzwerte eingehalten; der CO²-Ausstoß steigt jedoch nach Auskunft von VW in unbekanntem Umfang an. 

Für Käufer eines Diesel-T6 (Multivan oder Caravelle) bedeutet das folgendes:

Die Überschreitung der Abgaswerte in der Schadstoffklasse EURO 6 stellt einen Mangel dar. Beseitigt die Verkäuferin diesen nicht, besteht das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hierzu muss die Verkäuferin jedoch zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden!

Die Gewährleistungsrechte und damit auch das Recht zum Rücktritt verjähren bei Neuwagen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen regelmäßig nach einem Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs. Es besteht also Handlungsbedarf!

Dasselbe gilt für Käufer, deren Fahrzeug noch ausgeliefert werden soll. Sie müssen zudem wachsam sein, wenn Sie ohne anwaltliche Beratung mit Ihren Händlern in Kontakt treten. „Mehreren unserer Mandanten wurde von ihrem VW-Händler anlässlich der Auslieferung ihres T6 jetzt eine Erklärung vorgelegt, in der Abweichungen vom vertraglich vereinbarten CO²-Ausstoß unterschriftlich genehmigt werden sollen. Dabei handelt es sich um eine Änderung des Kaufvertrages, durch die Sie Ihr Rücktrittsrecht verlieren!“ warnt Rechtsanwalt Bernd Kerger von der Kanzlei Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR in München.

Für die Wahrung Ihrer Rechte ist es also erforderlich, dass Sie weder diese noch andere Erklärungen ohne anwaltliche Beratung unterschreiben und Ihre Gewährleistungsansprüche aktiv geltend machen. Die Zeit läuft gegen Sie, also zögern Sie nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen!

Die Kanzlei Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR vertritt bundesweit vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter. Für Ihre Kosten muss in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung einstehen.

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