Waldorf Frommer erhöht zu zahlenden Vergleichsbetrag - 1.028€ statt bisher 956€

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München, welche im Auftrag zahlreicher Mandanten Abmahnungen ausspricht, fordert seit dem 01.August 2013 eine höhere Pauschale für die vergleichsweise Beilegung des unterstellten illegalen Filesharings.

Bisher verlangten die Anwälte von Waldorf Frommer stets die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€. Dieser setzte sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren über 506,00€, bemessen an einem Streitwert von 10.000€, zusammen.

Seit August werden jedoch nunmehr 1.028,00€ gefordert. Grund hierfür ist die zum 01.August 2013 in Kraft getretene Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Waldorf Frommer macht eine 1,0fache Gebühr, ebenfalls bemessen an einem Streitwert von 10.000€, geltend, mithin 578,00 €. Hinzu kommen wie zuvor eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00€ sowie der pauschale Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00€.

Es ist jedoch zu erwarten, dass die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wieder sinken wird. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00 € bemessen werden dürfen. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Abgemahnte bereits durch eine einstweilige Verfügung verpflichtet wurde, sich durch eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner bereits strafbewehrt verpflichtet hat oder der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.


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