Waldorf Frommer: Mahnbescheid

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Waldorf Frommer Mahnbescheid erhalten?

Mit dem Mahnbescheid beantragt durch die Abmahnkanzlei werden Schadenersatz und Rechtsanwaltsgebühren wegen einer Urheberrechtsverletzung gefordert. 

Dabei übersteigt der Mahnbetrag regelmäßig 1.000 Euro. Wurden sogar mehrere Filme oder TV-Serien illegal im Internet gedownloadet, dann gehen die Forderungen bis zu 2.500 Euro.

Dem Ganzen ist immer eine Waldorf Frommer-Abmahnung vorausgegangen. In zahlreichen Fällen folgt ein Mahnbescheid, wenn der Fall aus Sicht von Waldorf Frommer noch nicht abgeschlossen ist.

Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist „nur“ eine automatisierte Zahlungsaufforderung, die durch eine zentrale Stelle ohne Prüfung Ihrer Zahlungspflicht verschickt wird. Zentrale Stellen nennen sich Mahngerichte. Diese sind den Abteilungen bei den jeweiligen Amtsgerichten zugeordnet. Allerdings ist das Mahnverfahren selbst kein regulärer Gerichtsprozess. Vielmehr stellen Mahnbescheide ein günstiges Druckmittel gegen Verbraucher dar. Ein Mahnbescheid dient zudem als Vorbereitung zur Erlangung eines Vollstreckungsbescheides. Dieser ist zwingende Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen.

Wer kann einen Mahnbescheid beantragen?

Wirklich jeder kann online oder mit einem Formblatt, das im Handel frei erhältlich ist, eine Geldforderung gegenüber anderen Personen behaupten und somit einen Mahnbescheid beantragen.

Was verlangt der Waldorf Frommer-Mahnbescheid?

Da mit einem Mahnbescheid nur Geldforderungen angemahnt werden können, finden Sie regelmäßig folgende Positionen im Mahnbescheid aufgelistet:

  • ein hohes Lizenzgeld für die Film- und Musikindustrie als Schadenersatz
  • Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit von Waldorf Frommer
  • Zinsen
  • Verfahrenskosten

Muss ich den Geldbetrag in jedem Fall zahlen?

Nein: Keine Zahlungspflicht für Verbraucher! Auch wenn der Mahnbescheid einen sehr formalen Eindruck hinterlässt, müssen Sie grundsätzlich nicht die Mahnforderung bezahlen. Ob Sie tatsächlich in der Schuld sind, prüft das Mahngericht nie. Das liegt daran, dass Mahnbescheide automatisiert erstellt werden. Sie werden schlicht zu einer Zahlung aufgefordert.

Jedoch ist bis hierin die Haftung des Anschlussinhabers für die behauptete Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubten Down- bzw. Uploads von Film und Musik nicht geklärt. Daher sind Sie auch nicht in der Pflicht, die Mahnforderung zu bezahlen. Zentrale Mahngerichte prüfen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nur auf die formelle Richtigkeit. Der Antrag enthält keinerlei Begründung von Waldorf Frommer. Etwaige Beweisstücke sind unzulässig und gehören nicht in das Mahnverfahren. Daher sendet das Mahngericht solche ungeprüft zurück.

Warum klagt Waldorf Frommer nicht gleich?

Gerichtsprozesse sind aufwendig und für Abmahner riskant! Zunächst macht ein solcher Mahnbescheid bei den Verbrauchern tatsächlich einen großen Eindruck. Die Zahlungsbereitschaft der Anschlussinhaber wird damit spürbar erhöht. Er ist zudem sehr günstig zu beantragen. Die Mindestgebühr beträgt 32,00 Euro.

Von der Antragstellung bis zur Zustellung bei Ihnen zu Hause vergehen nur wenige Tage. Es ist ein einfaches und billiges Druckmittel, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Allein aus diesen Gründen lohnt es sich, viele Mahnbescheide zu beantragen. Denn nicht wenige Verbraucher reagieren geschockt und zahlen die Forderungen komplett. Ein gutes Geschäft, wenn man nur weitere 32 Euro (Mindestgebühr) für eine Forderung von über 1.000 Euro investiert.

Waldorf Frommer könnte die Forderungen auch regulär einklagen. Jedoch kostet ein Gerichtsprozess das Vielfache! Zudem dauert es erheblich länger und ein Gerichtsverfahren hat auch für die Abmahner Waldorf Frommer große Risiken. Der Verlierer trägt alle Kosten, mitunter auch die Kanzlei selbst. Es gibt einige Fälle, die Waldorf Frommer verloren hat. Insbesondere, wenn sich der Internet-Anschluss in einem Haushalt mit mehreren Personen befindet oder der Anschlussinhaber nachweislich nicht als Täter in Betracht kommt.

Schlussendlich rettet der Mahnbescheid auch die Verjährung. Die Abmahnkanzlei gewinnt nochmal Zeit.

Was kann ich machen?

Sie können gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Dazu reicht es aus, dass Sie im Mahnbescheid den Widerspruch ankreuzen und an das zentrale Mahngericht zurücksenden. Fernen haben Sie auch die Möglichkeit, den Widerspruch mit einem formlosen Schreiben zu erheben. Der formlose Widerspruch ist ebenso an das Mahngericht zu richten. Achten Sie hierbei darauf, dass Sie das korrekte Geschäftszeichen des Mahnbescheides angeben. Zudem teilen Sie in dem Schreiben mit, dass Sie gegen die im Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich bzw. teilweise Widerspruch erheben.

Widerspruchsfrist

Die Frist für einen Widerspruch beträgt 2 Wochen. Fristbeginn ist das Datum der Zustellung. Das Datum finden Sie rechts oben auf dem gelben Briefumschlag.

Lohnt sich ein Widerspruch?

Der Widerspruch lohnt sich immer dann, wenn Ihnen kein Vorwurf zu machen ist. Vor allem, wenn Sie als Anschlussinhaber für den Download nicht einzustehen haben, müssen Sie nichts zahlen.

Zudem verhindern Sie mit einem Widerspruch zugleich, dass gegen Sie ein vollstreckbarer Titel ergeht. Dieser dient jedem Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen. Man nimmt sich dann einfach das Geld, obwohl nie geklärt worden ist, ob Sie für die Vorwürfe verantwortlich sind. Bleiben Sie also passiv, wird ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie ausgestellt.

Wie geht es weiter nach einem Widerspruch?

Legen Sie Widerspruch ein, muss sich Waldorf Frommer überlegen, ob die Kanzlei einen richtigen Gerichtsprozess startet, verbunden mit den Mehrkosten und dem Risiko einer eigenen Niederlage.

Erfolg durch Erfahrung

Wenn es so weit gekommen ist, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Mit unseren Erfahrungen verteidigen wir Sie erfolgreich gegen Klagen von Waldorf Frommer. Fragen Sie die Rechtsanwälte von Baumeister Rosing. Vor allem können wir in Deutschland auf eine Erfahrung aus vielen Mahnverfahren und Klagen im Urheberrecht zurückgreifen. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Seite. 

Foto(s): RA David Werner


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