Wann spricht man von einem Diagnosefehler und welche Ansprüche stehen dem Opfer zu?
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Schadensersatz & Schmerzensgeld nach Arztfehlern: Wie stehen Ihre Chancen?
Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Arzthaftungsprozess liegt oft in der korrekten Bestimmung des Behandlungsfehlers. War der medizinische Fehler aufgrund einer fehlerhaften Diagnose oder eines Fehlers bei der Befunderhebung? Diese Frage ist zentral, wenn es darum geht, Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.
Die genaue Analyse des medizinischen Sachverhalts, einschließlich der erhobenen Befunde und gestellten Diagnosen, ist der erste Schritt, um einen Anspruch geltend zu machen.
Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler sind zwar beides Arten von ärztlichen Behandlungsfehlern, aber ihre rechtlichen Auswirkungen im Gerichtsprozess können unterschiedlich sein. Die korrekte Identifizierung des Fehlertyps ist daher entscheidend für den Erfolg Ihres Anspruchs.
Diagnosefehler im Arzthaftungsrecht: Was Sie wissen müssen
Ein Diagnosefehler tritt auf, wenn ein Arzt vorliegende Befunde – seien es Ultraschallbilder, Laborergebnisse, CT-, MRT-Daten oder Röntgenaufnahmen – falsch auswertet. Dies kann dazu führen, dass nicht die notwendigen therapeutischen oder diagnostischen Schritte unternommen werden.
Das Problem? Die Symptome, die in diesen Befunden dargestellt sind, können oft mehrdeutig sein und sich auf verschiedene Erkrankungen beziehen. Dazu kommt, dass dieselben Krankheiten bei verschiedenen Personen unterschiedliche Anzeichen zeigen können.
Die genaue Diagnose kann daher im Einzelfall eine Herausforderung darstellen. Und wenn ein Diagnosefehler nur auf einer falschen Interpretation der Daten basiert, neigen Gerichte dazu, dies nicht als Behandlungsfehler zu werten.
Befunderhebungsfehler im medizinischen Bereich: Was bedeutet das für Ihr Verfahren?
Ein Befunderhebungsfehler tritt auf, wenn ein Arzt es versäumt, notwendige medizinische Befunde zu sammeln. Dies kann passieren, wenn ein Arzt nicht die nötigen Untersuchungen durchführt, um seinen Verdacht zu bestätigen, was dem Patienten schaden kann. Innerhalb dieser Fehlergruppe gibt es Unterscheidungen, insbesondere zwischen einfachen und groben Behandlungsfehlern.
Ein grober Behandlungsfehler wird definiert als:
- Ein Versäumnis bei der Befunderhebung, das medizinisch nicht nachvollziehbar ist und somit vermieden werden sollte.
- Die fehlende Durchführung von Kontrolluntersuchungen, wodurch eine notwendige Behandlung verpasst wird.
Für Patienten ist es häufig schwierig, solch einen gravierenden Fehler nachzuweisen.
Behandlungsfehler im Arzthaftungsprozess: In welcher Weise beeinflusst der jeweilige Fehler den Ausgang Ihrer Klage?
Die Art des Behandlungsfehlers, sei es durch eine Fehldiagnose oder eine fehlerhafte Befunderhebung, kann den Verlauf eines Arzthaftungsprozesses maßgeblich beeinflussen. Tatsächlich stehen die Chancen für Patienten, Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich geltend zu machen, bei einem Befunderhebungsfehler deutlich höher als bei einer reinen Fehldiagnose.
Falls Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, ist es entscheidend, schnell einen Anwalt für Medizinrecht zu konsultieren. Ein solcher Experte kann den Fall analysieren und beurteilen, ob es sich um einen Diagnose- oder Befunderhebungsfehler handelt, indem er den medizinischen Hintergrund sorgfältig untersucht.
In unserer Kanzlei berät Sie im Medizinrecht der zu diesem Thema promovierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich.
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