Warum Arbeitgeber die Nutzung von KI im Unternehmen ausdrücklich regeln sollten!

  • 2 Minuten Lesezeit

Laut einer Umfrage von Microsoft und LinkedIn unter 31.000 Menschen in 31 Ländern bringen 71 Prozent der KI-Nutzenden in Deutschland ihre eigenen Tools mit zur Arbeit, weil der Arbeitgeber keine KI-Tools bereitstellt.

Für den Arbeitgeber ist dies mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. So birgt die Nutzung öffentlich zugänglicher KI-Tools wie ChatGPT durch Mitarbeiter die Gefahr von Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen. Hervorzuheben ist auch die Gefahr, dass eigene Geschäftsgeheimnisse im Rahmen von Prompts offenbart und zu Lernzwecken gespeichert werden.

Dürfen Mitarbeiter überhaupt KI-Tools ohne Einverständnis des Arbeitgebers nutzen?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ihre Dienste im Zweifel in Person zu leisten, § 613 Satz 1 BGB. Das bedeutet, dass zumindest eine vollständige Erledigung der Tätigkeit mittels KI nicht erlaubt ist. Anders jedoch ggfs., wenn KI lediglich als technisches Hilfsmittel zur Erbringung der Arbeitsleistung eingesetzt wird. Da die Abgrenzung mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden ist, sollten Arbeitgeber schon aus diesem Grund den Einsatz von KI am Arbeitsplatz regeln.

Besteht eine Offenbarungspflicht des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber?

Gemäß § 241 Abs. 2 BGB haben die Vertragsparteien eines Schuldverhältnisses Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen. Können dem Arbeitgeber also aufgrund der Nutzung von KI Schäden entstehen, ist der Arbeitnehmer als Nebenpflicht des Arbeitsverhältnisses wohl zur Offenbarung der Nutzung von KI-Tools verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer die Risiken der KI-Nutzung für den Arbeitgeber überhaupt erkennen konnte.

Was sollten Arbeitgeber tun?

Um diesen Risiken zu begegnen, sollten auch KI-skeptische Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts nach § 106 GewO entscheiden, ob die Nutzung von KI im Unternehmen erlaubt wird. Die oben genannte Studie macht deutlich, dass ein gänzliches Verbot von KI lediglich zu „Schatten-KI“ führt, da KI mittlerweile am Arbeitsplatz angekommen ist. Unternehmen sollten daher im Rahmen ihres Direktionsrechts besser den Umfang mit KI-Tools regeln und sinnvolle Vorgaben machen.

Welche Aspekte sollten mindestens geregelt werden?

Im Rahmen von sog. KI-Guidelines können bspw. bestimmte KI-Tools und bestimmte Anwendungsfälle freigegeben werden. Mitarbeiter sollten zudem im Zusammenhang mit angrenzenden Rechtsgebieten geschult werden, um zu verhindern, dass bspw. Geschäftsgeheimnisse in Form von Prompts offenbart werden. Auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über KI-Tools sollte untersagt  oder streng reglementiert werden. Mitarbeiter sollten zudem verpflichtet werden, die Nutzung von KI-Tools zu offenbaren. Letztendlich müssen auch Regelungen zur Kontrolle von KI-Output getroffen werden, damit die inhaltliche Richtigkeit des Outputs gewährleistet wird.


Benötigen Sie Unterstützung im Zusammenhang mit der Nutzung von KI im Unternehmenskontext? Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwältin für IT-Recht beratend zur Seite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nina Hiddemann

Beiträge zum Thema