Warum es sich (fast immer) lohnt, gegen die Kündigung zu klagen – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Für Arbeitnehmer geht die Kündigung meist mit einschneidenden Veränderung und Nachteilen im Berufs- und Privatleben einher. Dennoch scheuen viele Arbeitnehmer den Gang vor das Arbeitsgericht. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, warum das falsch ist und warum es sich fast immer lohnt, gegen die Kündigung zu klagen:

Fehlende Wirksamkeit der Kündigung

Viele Kündigung verstoßen gegen arbeitsrechtliche Vorgaben; diese muss der Arbeitgeber aber einhalten, wenn will, dass seine Kündigung bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht Bestand hält. Besonders bei einer Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes haben Arbeitnehmer, die in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern länger als ein halbes Jahr beschäftigt sind, einen starken Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann dann nur aus bestimmten Gründen, namentlich aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen erfolgen. Das Arbeitsgericht prüft, ob diese Gründe tatsächlich vorliegen und ob weitere Vorgaben zum Schutz des Arbeitnehmers verletzt wurden. Formfehler, fehlende Abmahnungen, ein fehlendes oder fehlerhaftes betriebliches Eingliederungsmanagement, eine fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung oder Anhörung durch den Arbeitgeber können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Chancen auf eine Abfindung

In den meisten Fällen endet ein Kündigungsschutzprozess mit einem Vergleich; dabei einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindungszahlung. Der Arbeitgeber umgeht mit der Abfindung das Risiko, bei einem Verlust der Klage viele Monatsgehälter inklusive der Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Zudem geht der Arbeitgeber damit sicher, den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen zu müssen. Für den Arbeitnehmer bedeutet eine Abfindung finanzielle Sicherheit, auch für die Zeit der Jobsuche.

Für die Höhe der Abfindung gilt grundsätzlich: Je wahrscheinlicher der Arbeitgeber die Klage verlieren wird und je höher sein finanzielles Risiko ist, desto mehr Abfindung wird er regelmäßig zahlen. Bei kurzen Arbeitsverhältnissen von etwa einem bis zwei Jahren sind Abfindungen von vier bis sechs Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr keine Seltenheit.

Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Mitunter steht hinter einer Kündigung eine Diskriminierung, sei es aufgrund des Alters, des Geschlechts oder einer Behinderung. Ist das der Fall, verstößt der Arbeitgeber damit regelmäßig gegen das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Eine Kündigungsschutzklage gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Auch hier enden viele Fälle meist mit einer hohen Abfindungszahlung. Wichtig: Das AGG gilt auch für Kleinbetriebe von zehn oder weniger Mitarbeitern, wo also das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. Arbeitnehmer, die nicht durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt sind, sollten besonders darauf achten, ob der Arbeitgeber die Vorgaben des AGG und des Diskriminierungsverbot einhält.

Verstoß gegen ein Sonderkündigungsrecht

Bestimmte Arbeitnehmer haben besonderen Kündigungsschutz, dies gilt unter anderem für Schwangere, für Menschen mit einer Schwerbehinderung und für Betriebsratsangehörige. Für sie gelten besonders hohe Hürden für die Wirksamkeit einer Kündigung. Bei Schwangeren muss beispielsweise die Zustimmung der zuständigen Behörde für die Kündigung vorliegen, ohne die die Kündigung regelmäßig unwirksam ist. Bei Geltung eines Sonderkündigungsrechts hat der Arbeitnehmer regelmäßig sehr gute Aussichten auf eine hohe Abfindung.

Gute Verhandlungsposition durch Kündigungsschutzklage

Eine Klage oder deren Ankündigung stärkt oft die Position des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Viele Unternehmen sind dann bereit, nachzugeben oder dem Arbeitnehmer attraktive Konditionen anzubieten. Dies kann zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist, zu einem langen Freistellungszeitraum, zu höheren Abfindungszahlungen oder zur Rücknahme der Kündigung führen.

Bessere Chancen mit Rechtsschutzversicherung

Hat der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung, lohnt sich die Kündigungsschutzklage meist umso mehr. Nicht nur, dass sich der Arbeitnehmer damit Kosten spart und er nach Abschluss eines Vergleichs mehr Geld in der Tasche hat. Er verbessert damit regelmäßig auch seine Verhandlungsposition; der Arbeitgeber muss dann damit rechnen, dass jener auch einen jahrelangen Prozess durchhalten wird.

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