Warum wir so viel über die stille Nacht auf Weihnachtsmärkten wegen GEMA-Gebühren lesen

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Im Zusammenhang mit dem Wort „Weihnachtsmarkt“ fielen in den letzten Wochen immer wieder die doch eher unweihnachtlichen Begriffe „GEMA“ und „Lizenzgebühren“. Viele Weihnachtsmarktveranstalter beklagen explodierte Kostenrechnungen für das Abspielen von Weihnachtsliedern. Warum ist das so?

Warum gibt es die GEMA?

An einem Musikstück - sagen wir der Weihnachtlichkeit wegen: an einem Weihnachtslied - wirken oft viele Personen und Unternehmen kreativ oder finanziell mit, beispielsweise Songwriter, KomponistInnen, InterpretInnen und ProduzentInnen. Alle diese Mitwirkenden haben zusammen Urheber- oder Leistungsschutzrechte an dem Lied. 

Möchte ein Veranstalter das Musikstück öffentlich spielen oder aufführen lassen, muss er bei allen Mitwirkenden deren Einverständnis einholen und die Bedingungen, insbesondere auch den Preis dafür, „Lizenzgebühr“ genannt, verhandeln.  

Weil dies bei vielen Mitwirkenden nicht praktikabel ist, kommt die GEMA ins Spiel.

Was macht die GEMA?

Vereinfacht gesagt kann man sich die GEMA wie ein Geschäft vorstellen, das Nutzungsrechte an Musikstücken vertreibt:

  • Alle Personen, die an einem Lied mitgewirkt und deswegen Rechte daran haben, können der GEMA die Nutzungsrechte daran einräumen. Dadurch werden diese Nutzungsrechte bei der GEMA gebündelt.
  • Die GEMA kann diese gebündelten Nutzungsrechte dann zusammen allen Personen und Unternehmen einräumen, die das Lied öffentlich spielen oder aufführen wollen - egal ob im Radio, auf der Bühne, als Hintergrundmusik in Geschäften oder als Playlist auf Veranstaltungen.
  • Für dieses Nutzungsrecht zahlen alle Nutzer eine Lizenzgebühr an die GEMA. 
  • Die GEMA leitet die Einnahmen dann in Form von "Tantiemen" zurück an alle Personen und Unternehmen, die an dem Lied mitgewirkt haben.

Warum explodieren gerade die Lizenzgebühren?

Für die Nutzung von Musik auf Veranstaltungen gibt es bei der GEMA verschiedene Tarife. Welcher Tarif gilt, hängt von mehreren Punkten ab - zum Beispiel, ob die Musik nur über Playlists abgespielt oder bühnenmäßig aufgeführt werden soll, wie lange die Musik gespielt werden soll, und vor allem, wie groß die Veranstaltung ist

Die Veranstalter melden der GEMA diese Informationen, die dann die Gebühren berechnet.

In der Vergangenheit haben die Veranstalter von Weihnachtsmärkten bei der GEMA häufig nur die Fläche um Bühnen und Lautsprecher herum als Veranstaltungsfläche angegeben, auf der die Musik tatsächlich zu hören war. 

Die GEMA setzt für die Berechnung der Tarife jedoch die gesamte Fläche des Weihnachtsmarktes an - von der Rückwand der ersten Bude bis zur Rückwand der letzten Bude. 

Der Bundesgerichtshof gab der GEMA in seinem Urteil I ZR 175/10 vom 27. Oktober 2011 Recht, weil

  • die abgespielte Musik die gesamte Veranstaltung präge und sich an alle Weihnachtsmarktbesucher richte und 
  • die Besucher sich über die gesamte Veranstaltungsfläche bewegten. Deswegen sei die abgespielte Musik von viel mehr Besuchern zu hören, als vor der Bühne Platz fänden.


Die GEMA hat in einigen Fällen nun die von den Veranstaltern gemeldeten Flächen nachgemessen und korrigiert. Deswegen gelten nun auch andere Tarife, die wesentlich teurer sind als die zuvor angewendeten.

Dadurch sehen sich nun einige Veranstalter mit vielfach höheren Lizenzgebühren konfrontiert, die gerade in der Presse thematisiert werden.

Die GEMA hat viele Tarife - gegebenenfalls lohnt es sich, zu überprüfen, ob der richtige angewendet wurde.

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Foto(s): Bianca Schiffner

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