Was ist Cybergrooming?
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Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen, anschreiben von Kindern( unter 14 Jahren) im Internet mit der Absicht, sexuelle Kontakte anzubahnen. Der vermeintliche Täter baut dabei gezielt ein Vertrauensverhältnis auf, um später sexuelle Handlungen vorzunehmen oder entsprechendes Bildmaterial zu erlangen. Diese Vorgehensweise ist nach § 176b StGB strafbar.
Bei Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung – Bewahren Sie Ruhe.
Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf: Te.: 030 2005907733
Strafrechtliche Einordnung und Konsequenzen
Der Gesetzgeber hat mit dem § 176b StGB einen speziellen Tatbestand für Cybergrooming geschaffen. Die Strafvorschrift lautet:
"Wer auf ein Kind durch einen Inhalt (...) einwirkt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, (...) oder um eine Handlung nach § 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 (Herstellung von Kinderpornografie) oder nach § 176a Absatz 1 Nummer 3 (sexueller Missbrauch) vorzubereiten, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Rechtsanwalt von Rüden weist auf einen wichtigen Aspekt hin: "Bereits der Versuch der Kontaktaufnahme mit sexueller Absicht ist strafbar, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Treffen zustande kommt oder nicht."
Besonders problematisch: Es liegt eine vollendete Straftat vor, selbst wenn der Täter irrtümlich glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, in Wirklichkeit aber mit einem Erwachsenen (z.B. Polizeibeamten oder sog Pedo Hunter) chattet. Diese "Scheinkinder"-Konstellation wurde vom BGH ausdrücklich bestätigt und kann zu einer Verurteilung führen.
Strafen und Nebenfolgen
Die Strafen für Cybergrooming sind erheblich:
- Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
- Bei Rückfalltätern erhöhtes Strafmaß
- Eintrag ins Führungszeugnis
- Mögliche Eintragung ins Bundeszentralregister
- Berufliche und soziale Konsequenzen
Verteidigungsmöglichkeiten bei Cybergrooming-Vorwürfen
Werden Sie mit einem Cybergrooming-Vorwurf konfrontiert, ist eine frühzeitige und fundierte Rechtsberatung unerlässlich. Folgende Aspekte können für die Verteidigung relevant sein:
- Fehlendes Wissen über das Alter - War dem Beschuldigten das Alter des vermeintlichen Opfers nicht bekannt?
- Fehlende sexuelle Intention - Lässt sich aus den Chats eine nicht-sexuelle Motivation ableiten?
- Technische Aspekte - Wer hatte tatsächlich Zugriff auf den betreffenden Account?
- Unrechtmäßig erlangte Beweise - Wurden Chatprotokolle rechtswidrig erlangt?
Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden
Die Ermittlungsbehörden setzen bei der Verfolgung von Cybergrooming zunehmend auf verdeckte Ermittlungen. Polizeibeamte geben sich in Chats als Minderjährige aus, um potenzielle Täter zu identifizieren. Dabei kommen verschiedene Methoden zum Einsatz:
- Erstellung und Nutzung von Fake-Profilen auf sozialen Netzwerken
- Überwachung von Chat-Räumen und Messenger-Diensten
- Auswertung von IP-Adressen zur Identifizierung der Täter
- Technische Überwachungsmaßnahmen bei Verdacht auf organisierte Kriminalität
Was tun bei Ermittlungen wegen Cybergrooming?
Sollten Sie ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten:
- Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit
- Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf ohne vorherige Rücksprache mit einem Rechtsanwalt
- Konsultieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger
- Folgen Sie den Anweisungen Ihres Rechtsanwalts zur Akteneinsicht und weiteren Vorgehensweise
- Überlassen Sie jegliche Kommunikation mit den Behörden Ihrem Anwalt
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Sexualstrafrecht und der Verteidigung bei entsprechenden Vorwürfen
Informationen zur Verteidigung bei Vorwürfen des Kindesmissbrauchs finden Sie hier
Fachliche Expertise
Als Anwalt für Strafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung als Strafverteidigerin und bin stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Gezielte Interessenvertretung
Nach einer eingehenden und fundierten Prüfung Ihres Falls erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zurVerteidigung Ihrer Rechte.
Verteidigung ohne Kompromisse
Legen Sie Ihre Verteidigung in meine Hände, wenn Sie eine diskrete Vertretung wünschen und im Strafprozess keine Kompromisse eingehen wollen.
Fazit
Cybergrooming ist eine Straftat mit schwerwiegenden Konsequenzen. Bei entsprechenden Vorwürfen ist eine sofortige anwaltliche Beratung unerlässlich, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von einer frühzeitigen, fachkundigen Verteidigung ab.
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