Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

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Immer wieder hört man den Begriff einvernehmliche Scheidung. Gemeint ist damit die selbständige Einigung der Eheleute über alle Dinge, die die Trennung betreffen, wie zum Beispiel Unterhaltsfragen oder die Vermögensauseinandersetzung.

Das ist der Idealfall einer einvernehmlichen Scheidung: Wenn die Eheleute alle offenen Punkte geklärt haben und nach dem Trennungsjahr nur noch die Scheidung vor Gericht gemacht werden muss.

Aber wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung?

Am einfachsten ist es, wenn die Einigung schlicht „gelebt“ wird. Es überrascht viele Mandanten, wenn ich dies so sage. Viele denken, das Gericht regelt automatisch oder auf Antrag alles streitig.  Es muss aber nicht unbedingt eine notarielle Einigung, also eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet werden. Als Ausnahme ist hier die Übertragung von Immobilien zu nennen, denn Immobiliengeschäfte sind immer formbedürftig und notariell zu beurkunden.

Das bedeutet aber auch, dass die Eheleute sich noch verstehen und in etwa gleiche Vorstellungen haben, wie die Dinge laufen sollen. Das kommt viel häufiger vor, als man landläufig glaubt. 

Die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung liegen auf der Hand:

  • Kosten fallen nur noch für das Scheidungsverfahren an.
  • Man spart Zeit und Nerven und hat schnelle Planungssicherheit, weil nicht alles umständlich vor Gericht geht und viele Monate oder sogar Jahre vergehen, bis man eine Entscheidung hat.
  • Kosten für die selbst geregelten Folgesachen reduzieren sich deutlich bzw. fallen weg, weil sich jeder höchstens ein- oder zweimal beraten lässt, ob die gefundene Lösung so in Ordnung ist.

Auch wenn zu Beginn der Trennung die Emotionen schnell hochgehen, ist eine einvernehmliche und damit harmonische Scheidung dennoch gut möglich, wenn sich die Situation etwas beruhigt hat.  


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