Was kostet eine Scheidung?
- 3 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze:
- Scheidungskosten berechnen sich anhand des Verfahrenswerts.
- Erörtern Sie mit Ihrem Anwalt vorher die Kosten, die Sie voraussichtlich erwarten.
- Mit Verfahrenskostenhilfe können Sie viel Geld sparen.
Wie teuer ist meine Scheidung?
Im Schnitt kostet eine Scheidung zwischen 1.700-3.000,- €.
Bevor wir weiter unten in die Erläuterung kommen, hier ein paar Beispiele. Es fallen immer Gerichts- und Anwaltskosten an. Wichtig ist, dass Sie bereits vorher eine Kostenschätzung bei Ihrem Anwalt anfragen.
Zugrundegelegt wird im Wesentlichen
- Ihr gemeinsames monatliches Netto
- Ihr sonstiges Vermögen (zu 5 %)
- die auszugleichenden Rentenanwartschaften und
- Ihre unterhaltsberechtigten Kinder.
Beispiel: Sie verdienen 2.000,- €, Ihr Gatte 2.500,- €: gemeinsames Netto 4.500,- €. Dazu haben Sie beide Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und Sie dazu noch eine Betriebsrente, ergibt 3 auszugleichende Rentenanwartschaften zu je 10 % Ihres Nettos (also 30 % insgesamt). Da Sie zwei Kinder U18 haben, werden diese mindernd angesetzt. Ihr sonstiges Vermögen beträgt nach Abzug der Verbindlichkeiten 20.000,- €.
Anwaltskosten | 3.346,88€ |
Gerichtskosten (werden geteilt) | 1.050,- € |
Gesamtkosten | 4.396,88,- € |
Dies soll Ihnen ein grobes Beispiel geben, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Auch noch relevant werden können Gutachterkosten für ein Verkehrswertgutachten, z.B. von Ihrem Einfamilienhaus. Möglicherweise ist auch mit Notarkosten zu rechnen, wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen wird.
Was bedeutet Verfahrenswert?
Anhand des Verfahrenswerts werden die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnet. Er liegt bei mindestens bei 3.000,- €.
Einkommen
Für seine Berechnung wird das Nettoeinkommen der Ehegatten und andere Einkünfte (z.B. Mieteinkünfte) herangezogen. Auch Kindergeld oder Elterngeld wird einbezogen.
- Ein grobes Beispiel: Wenn Sie 2.000,- € netto im Monat verdienen und Ihr Ehegatte 5.000,- € netto, beträgt Ihr gemeinsames Einkommen 7.000,- €. Dieser Wert wird mit drei multipliziert, so dass der Verfahrenswert 21.000,- € beträgt. Über diesen Wert wird nach Tabellen die Gebühr berechnet.
Pro unterhaltsberechtigtem Kind werden wiederum 250,- € abgezogen.
Vermögen
Ihr Vermögen kann den Verfahrenswert erhöhen. Dazu ziehen Sie vom vorhanden Vermögen die Verbindlichkeiten ab. Die Familiengerichte nehmen darüber hinaus noch unterschiedliche Freibeträge an, z.B. 20.000,- €. Pro Kind können etwa 10.000,- € hinzuaddiert werden. 5 % dieses Betrags werden berücksichtigt.
Versorgungsausgleich
Durch den vorgenommenen Versorgungsausgleich erhöht sich der Verfahrenswert um 10 % für jedes Versorgungsanrecht. Zwei Anrechtw bestehen z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), ein weiteres bei der Riesterrente. Das wären 3 Anrechte zu je 10 %, um die sich der Verfahrenswert erhöht.
Kein Geld für Scheidung
Wenn Sie wegen Ihrer Einkommensverhältnisse das Geld für die Scheidung nicht aufbringen können, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Hier unterstützen wir Sie gerne.
Dazu müssen Sie gegenüber dem Gericht, Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte offen legen und nachweisen. In diesem Falle zahlt "der Staat", teilweise gegen Ratenzahlung.
Kosten Scheidung mit Kind
Einerseits erhöhen sich die Kosten dadurch, dass Fragen wie das Sorge- oder Umgangsrecht oder der Kindesunterhalt geregelt werden müssen. Andererseits zieht das Gericht teilweise großzügig Freibeträge pro Kind ab. Unterm Strich kosten Scheidungen mit Kindern also nicht wesentlich mehr, da sich dies aufwiegen kann. Auch hier gilt wieder, vom Anwalt maximale Transparenz zu fordern.
Kosten der Scheidung einer Kurzehe
Wenn Sie nicht lange verheiratet waren (zum Beispiel nur ein Jahr), dann führt das Gericht den Versorgungsausgleich nur auf ausdrücklichen Antrag durch. Wenn sie dann darauf verzichten, reduziert sich der Grundwert teils erheblich, auf dem sich die Gebühren berechnen.
Holen Sie sich Unterstützung!
Wir begleiten Sie transparent durch Ihre Scheidung. Holen Sie sich fachkundigen Rat. Rufen Sie kurz durch und erhalten eine Einschätzung von den Scheidungsanwälten der Kanzlei ALBRECHT unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.
Kanzlei ALBRECHT
Am Markt 9
36251 Bad Hersfeld
Rechtsanwalt Aaron Albrecht vertritt Parteien in Scheidungsverfahren.
Artikel teilen: