Waystone Investments – Finanztest warnt!

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Über das Portal wim-finanzberatung.de sollen Anleger u.a. Festgeld- und Tagesgeldanlagen abschließen können.


Auf der Webseite wird damit geworben, dass man einem bei Waystone Investments maßgeschneiderte Lösungen bieten würde, die den finanziellen Bedürfnissen von einem entsprechen und ob man nach festen Zinserträgen, flexiblen Laufzeiten oder höchster Sicherheit suche, man bei Waystone Investments die ideale Anlageform finden würde.


Betrieben wird auch die weitere Webseite waystone-im.com mit identischem Inhalt.


Warnhinweis zu Waystone Investments in Finanztest


Anleger sollten wissen, dass Finanztest in seiner Ausgabe 11/2024 vor Festgeldanlagen bei Waystone Investments gewarnt hat.


Ein Anleger sei von Waystone Investments ohne seine Einwilligung telefonisch kontaktiert worden und es seien mit Festgeldofferten der Postbank und Qonto geworben worden, so Finanztest.


Die Postbank und Qonto haben aber laut Finanztest darauf verwiesen, dass es solche Festgeldangebote nicht geben würde.


Auch wenn Waystone auf Nachfrage erklärt habe, dass die Angebote echt seien, hat Finanztest den Anbieter auf seine Warnliste gesetzt.


Wir informieren über die Warnung von Finanztest, damit sich Anleger ein eigenes Bild machen können.


Weitere Hinweise für Anleger von Waystone Investments 


Die von Finanztest beschriebene unerbetene und aufgeforderte Kontaktaufnahme ist unseres Erachtens unseriös und stellt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers dar.


Waystone Investments hat nach unseren Recherchen auch keinerlei Erlaubnis der BaFin zum Erbringen von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen.


Die Offerte eines Festgeldes oder Tagesgeldes kann ein Bank- bzw. Einlagengeschäft sein, das einer Erlaubnis der BaFin erfordert, wenn eine unbedingte Rückzahlung des eingezahlten Kapitals versprochen wird.


Auch eine auf Finanzinstrumente bezogene Anlageberatung oder Anlagevermittlung kann eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung darstellen.


Anleger sollten auch sehr darauf achten, auf welches Konto Sie den Anlagebetrag für ein Festgeld oder Tagesgeld überweisen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt nämlich in anderen Fällen zahlreiche Anleger, die die Anlagesumme für ein Tagesgeld oder Festgeld auf ein Konto einer bekannten, seriösen Bank überwiesen haben und sich dann aber herausgestellt hat, dass dieses Konto kein Konto des Anlegers ist, sondern auf einen anderen Namen lautet.


Anleger, die Anlagen bei Waystone Investments getätigt haben und die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.


Investoren sollten sich auch zeitnah an einen Anwalt wenden, wenn sich Schwierigkeiten bei Anlagen ergeben, insbesondere wenn versprochenen Zinsen oder Anlagekapital nicht zurückbezahlt wird.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Stand: 22.10.24

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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