WDR Lokalzeit berichtet über CB Camper Base Rheinland GmbH / Haftung der Geschäftsführer über Neugläubigerschaden?
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Es sind nun auch einige Medien auf den Fall Camper Base aufmerksam geworden. So berichtet die WDR Lokalzeit am 17.10.2024 über den Fall CB Camper Base Rheinland GmbH. Inzwischen gibt es weitere Hinweise zu einem sog. Neugläubigerschaden und damit einer möglichen Haftung der Geschäftsführung.
1. WDR Lokalzeit berichtet über den Fall CB Camper Base Rheinland GmbH
In der Sendung "Lokalzeit" vom 17.10.2024 hat der WDR über den Fall CB Camper Base Rheinland GmbH berichtet. Vorausgegangen war eine Recherche des WDR an verschiedenen Stellen und eine Interviewanfrage in unserer Kanzlei. Den Bericht können Sie hier noch in der Mediathek anschauen:
Wohnmobilhändler aus Wesseling unter Betrugsverdacht - Rheinland - Nachrichten - WDR
2. Führen Neugläubigerschäden zu einer Haftung der Geschäftsführer?
Inzwischen gibt es weitere Hinweise, dass über sog. Neugläubigerschäden eine Haftung der Geschäftsführer in Betracht kommen könnte. Neungläubigerschäden sind vereinfacht ausgedrückt die Schäden, die dadurch entstehen, dass eine Insolvenzreife vorliegt und a) kein Insolvenzantrag gestellt wird und b) auch noch Geschäfte abgeschlossen werden, die dann aufgrund der Insolvenz nicht erfüllt werden (können). Mit anderen Worten: Wenn man rechtzeitig Insolvenz beantragt hätte, wären diese Geschäfte nicht (mehr) gemacht worden. Die Anspruchsgrundlage hierfür ist § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 a InsO. Wir hatten bereits frühzeitig darauf verwiesen, dass nach unserer Auffassung solche Kaufverträge ab einem gewissen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr hätten abgeschlossen bzw. solche Anzahlungen nicht hätten vereinnahmt werden dürfen. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen:
Eine solche Haftung richtet sich - wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen - auch und insbesondere gegen die Geschäftsführung. Somit kann man den Teil des Schadens der nicht über das Insolvenzverfahren abgedeckt ist, möglicherweise anderweitig geltend machen.
Praxistipp: Ob eine solche Haftung in Betracht kommt oder nicht, ist eine Frage des Abschlusses des Kaufvertrages bzw. der Übersendung der A-Konto-Rechnung. Diese Frage dürfte für die CB Camper Base Lörrach GmbH, CB Camper Base Rhein-Main GmbH und die CB Camper Base Rheinland GmbH unterschiedlich zu beurteilen sein. Spätestens als klar war, dass Forderungen z.B. des Finanzsamtes zeitnahe nicht mehr bedient werden können, kann man möglicherweise schon von einer Insolvenzreife sprechen.
3. Wie geht es nun weiter?
Bei der CB Camper Base Rhein-Main GmbH und der CB Camper Base Lörrach GmbH sind inzwischen die Insolvenzverfahren endgültig eröffnet worden und es sind fristgerecht die entsprechenden Forderungen anzumelden. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen:
Für die CB Camper Base Rheinland GmbH wurde erst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Erst ab Eröffnung der Insolvenzverfahren kann man als Gläubiger mit einem teilweise erfüllten Vertrag den Insolvenzverwalter zu Ausübung des Wahlrechtes auffordern, ob er den jeweiligen Vertrag erfüllt oder nicht. Dieses Wahlrecht steht dem vorläufigen Verwalter nicht zu. Dabei muss man aber beachten, dass dieses Wahlrecht nur bei Verträgen besteht, wo der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist. In letzteren Fällen gibt es nämlich kein Wahlrecht und die Kunden haben keinen Rechtsanspruch (mehr) auf die Übereignung des Fahrzeuges.
Umso wichtiger ist es, sich über weitere Anspruchsgrundlagen und -gegner zu informieren, um den Schaden möglichst gering zu halten. Den Ansatz über den Neugläubigerschaden verfolgen wir weiter und prüfen dessen Durchsetzbarkeit.
Wenn Sie wissen wollen, wie es mit der Insolvenz der Firma aus der Camper Base Gruppe weitergeht, mit der Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und welche weiteren Möglichkeiten es gibt, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen, Sie können mich unter 02621/6239288 anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .
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