We-Flytour Insolvenz: Chargeback-Verfahren bei American Express, Visa und Mastercard verweigert?

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Die Insolvenz des Reiseanbieters We-Flytour (WTF) hat viele Kunden in eine schwierige Situation gebracht. Insbesondere die Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen (für Einzelleistungen wie Mietwagen, Flugbuchungen, Hotels etc.) über sogenannte Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenunternehmen wie American Express, Visa oder Mastercard sorgt für Verunsicherung. In diesem Artikel stellen wir die rechtlichen Grundlagen und aktuelle Rechtsprechungen dar und zeigen, wie die Kanzlei HENKELFRAU Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen kann.

Chargeback-Verfahren: Eine Chance für geschädigte Reisende

Das Chargeback-Verfahren ermöglicht es Kreditkarteninhabern, Zahlungen rückgängig zu machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es bietet eine der schnellsten und effizientesten Möglichkeiten, finanzielle Verluste auszugleichen. Voraussetzung ist, dass der Karteninhaber die Nicht-Erbringung der Leistung glaubhaft macht.

Laut § 675u BGB ist die Bank des Karteninhabers verpflichtet, eine Zahlung rückabzuwickeln, wenn der Karteninhaber dies rechtzeitig reklamiert. Dies gilt insbesondere, wenn der Reiseveranstalter die vereinbarten Leistungen aufgrund einer Insolvenz nicht mehr erbringen konnte.

Fristen beachten

Ein entscheidender Punkt im Chargeback-Verfahren ist die Einhaltung von Fristen. Kreditkartenunternehmen setzen meist eine Frist von 120 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zahlung oder der geplanten Leistungserbringung. Daher ist schnelles Handeln essenziell.

Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gegen Kreditkartenunternehmen

Obwohl das Chargeback-Verfahren rechtlich klar geregelt ist, verweigern Kreditkartenunternehmen wie American Express, Visa und Mastercard in vielen Fällen die Rückerstattung. Die Begründungen sind häufig juristisch fragwürdig und stellen die Verbraucher vor weitere Herausforderungen. Die Kanzlei HENKELFRAU hat in der Vergangenheit erfolgreich gegen solche Praktiken interveniert und unterstützt betroffene Kunden mit ihrer umfassenden Erfahrung, zuletzt bei der Insolvenz von FTI.

Relevante Urteile und aktuelle Rechtsprechung

Die Rechtsprechung bietet geschädigten Kunden gute Argumente, ihre Ansprüche durchzusetzen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 22. September 2022 (Az. XI ZR 226/21) klargestellt, dass Kreditkartenunternehmen verpflichtet sind, Zahlungen bei Insolvenz des Reiseveranstalters zurückzuerstatten, wenn keine Gegenleistung erfolgte. Auch die EU-Richtlinie 2015/2366 (PSD2) stärkt Verbraucherrechte im Zahlungsverkehr.

Zudem gibt es wegweisende Entscheidungen zu anderen Insolvenzen von Reiseveranstaltern, wie beispielsweise Thomas Cook. Diese Urteile zeigen, dass Gerichte den Schutz der Verbraucher im Vordergrund sehen, wenn die Erbringung der vereinbarten Leistung durch den Reiseveranstalter unmöglich wird.

Unterstützung durch Kanzlei HENKELFRAU

Die Kanzlei HENKELFRAU ist bereits in der FTI-Insolvenz durch ihre zuverlässige Unterstützung für geschädigte Reisende aufgefallen. Wir kennen die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und helfen Ihnen dabei:

  • Chargeback-Verfahren durchzusetzen: Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese konsequent bei Ihrem Kreditkartenunternehmen durch.

  • Schriftverkehr mit der Bank oder dem Kreditkartenanbieter zu übernehmen: Damit sichern wir eine rechtlich fundierte Argumentation.

  • Außergerichtliche und gerichtliche Lösungen zu erarbeiten: Sollte ein Chargeback-Verfahren nicht erfolgreich sein, unterstützen wir Sie bei weiteren rechtlichen Schritten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Rechte zu sichern:

Fazit

Die Insolvenz von We-Flytour zeigt erneut, wie wichtig ein fundiertes juristisches Vorgehen ist, um finanzielle Schäden zu vermeiden. Chargeback-Verfahren bieten eine gute Möglichkeit, Zahlungen zurückzuerhalten, stoßen jedoch häufig auf Widerstand der Kreditkartenanbieter. Die Kanzlei HENKELFRAU steht Ihnen mit ihrer Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um von unserer Unterstützung zu profitieren.

Kanzlei HENKELFRAU

Rechtsanwältin Anna Kiehl

Am Hagelkreuz 9

41564 Kaarst

info@henkelfrau.com

+49 155 66150207

www.henkelfrau.com

Foto(s): Anna Kiehl

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