Wechsel des Anwalts im Abgasskandal
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Insbesondere im Abgasskandal werden Mandanten vor der 1. Instanz und auch im Landgerichtsverfahren nicht immer von ausgewiesenen Abgasexperten beraten und vertreten. Anwälte werden hier oft mit der enormen Komplexität des Themas konfrontiert. Da Mandanten im Laufe des Verfahrens immer mehr zu Experten ihrer eigenen Sache werden, stellt sich ihnen irgendwann zwangsläufig die berechtigte Frage nach der Expertise des Rechtsbeistandes. Diese darf in Zweifel gezogen werden, wenn der bisherige Verfahrensverlauf Bedenken aufwirft oder das Vertrauen verloren gegangen ist.
Rechtsanwältin Nicole Bauer ist Kooperationsanwältin der IG Dieselskandal und vertritt zunehmend Mandanten, auch nachdem große Legaltech-Anbieter die Fälle „verbaselt“ haben.
Bauer: „Grundsätzlich ist das kein Problem und nicht selten kommen Kollegen auch direkt auf uns als erfahrenere Anwälte zu und bitten um Hilfe – problematisch ist das erst, wenn bereits Leistungen der Rechtsschutzversicherung abgewickelt wurden, das Verfahren verloren ging und nun für die Durchsetzung eines grundsätzlich bestehenden Anspruchs keine Mittel mehr zur Verfügung stehen."
Rechtsanwältin Bauer kann aber in solchen Konstellationen Wege aufzeichnen, wie man das Verfahren doch noch zu einem guten Ende bringen kann: „Vielfach sind Versicherungen bereit, Verfahren auch nach Anwaltswechsel fortzusetzen. Unter Umständen holen sich die Versicherer bereits ausgezahlte Leistungen wieder zurück, falls wirklich Fehler gemacht wurden oder erteilen Deckung für Ansprüche gegen den vormals mandatierten Rechtsanwalt!“
Ihr Fazit: „Nicht aufgeben, am Ball bleiben und nach Möglichkeiten suchen!“ Das gilt ganz besonders für die angeblich schon geschlossene Akte EA 189. Bauer: „Für mich stellt sich das Thema der Verjährung derzeit überhaupt nicht für Autos, die nach Juni 2010 gebaut wurden, da unter anderem mit der Thematik des Thermischen Fensters im Zusammenhang mit dem installierten Update eine völlig neue und bislang nicht verhandelte Schädigung durch VW nachweisbar ist.“
Traurig dabei: bereits ausgehandelte Fälle liegen auf dem Friedhof der Dieselskandal-Manipulationen und können nicht neu verhandelt werden, denn an die Wideraufnahme von abgeschlossenen Verfahren stellt der Gesetzgeber sehr hohe Ansprüche. Aber, so Rechtsanwältin Bauer: „Auch über sowas kann man lange diskutieren.“ Die Rechtsanwältin aus Altenburg zeigt sich auf jeden Fall kämpferisch und steht für die genannten Problemlagen gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung!
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