Wegfall des E-Auto-Umweltbonus: Wie geht es weiter?

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Bislang gab es beim Kauf eines E-Autos einen sog. Umweltbonus, sofern die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Am 16.12.2023 wurde jedoch verkündet, dass die Förderungen mit sofortiger Wirkung ausgelaufen sind. Die Frist zur Beantragung der Förderung endete mit Ablauf des 17.12.2023.


Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches Einsparungen im Bundeshaushalt vorsieht


Welche Folge hat die abrupte Änderung für die Betroffenen?

  • Bereits zugelassene Förderungen sind nicht betroffen und werden planmäßig ausgezahlt
  • Anträge die einschließlich bis zum 17.12.2023 eingegangen sind, werden weiterhin bearbeitet und sofern die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, auch bewilligt


Wie ist die Rechtslage?

Ein Rücktritt des Kaufvertrages ist ausgeschlossen, da der Kaufgegenstand nicht mangelhaft ist.

Wir überprüfen Ihren Kaufvertrag auf etwaige Widerrufsmöglichkeiten und sollte der Umweltbonus ein wesentliches Kaufkriterium gewesen sein, so können wir Ihren Kaufvertrag anpassen, wenn die Voraussetzungen der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB erfüllt sind.

Wir prüfen für Sie auch etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Staat und setzen diese durch. Der Staat hat durch den Umweltbonus einen besonderen Vertrauensschutz genossen und diesen über Nacht entzogen.  

In jedem Fall Sollten Sie mit Ihrem Autohersteller in Kontakt treten. Denn viele Autohersteller haben bereits jetzt die Bereitschaft angezeigt, neben dem Herstelleranteil auch den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus aus eigener Tasche zu zahlen.


Da die Rechtslage schwierig und nicht eindeutig ist, prüfen wir individuell Ihre Ansprüche und setzen diese durch!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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