Weihnachtsgeld – Pflicht oder Kulanz?
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Jährlich stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? In diesem Beitrag klären wir, unter welchen Umständen dieser Anspruch besteht und wie die rechtliche Lage aussieht.
Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert nicht. Vielmehr hängt es von den vertraglichen und kollektiven Regelungen ab, ob ein Arbeitnehmer Weihnachtsgeld erhält. Fehlt eine ausdrückliche Regelung im Vertrag oder Tarifvertrag, kann dennoch ein Anspruch entstehen – etwa durch betriebliche Übung. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber durch wiederholte und vorbehaltlose Zahlungen im Laufe der Jahre zu einer Pflicht veranlasst wird.
Rechtsgrundlagen für den Anspruch
- Tarifvertrag
Wird das Weihnachtsgeld durch einen Tarifvertrag geregelt, besteht ein verbindlicher Anspruch für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer. Beispiel: In vielen Metall- oder Bauunternehmen ist die Zahlung von Weihnachtsgeld ein fester Bestandteil des Tarifvertrages. Betriebsvereinbarung
In Unternehmen ohne Tarifbindung regeln oftmals Betriebsvereinbarungen die Zahlung von Weihnachtsgeld. Wird ein solches in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, gilt dies für alle Mitarbeiter im Unternehmen. Beispiel: In einem Unternehmen wird vereinbart, dass allen Beschäftigten jährlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50 % des Monatsgehalts gezahlt wird.Arbeitsvertrag
Hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag Weihnachtsgeld zugesagt, besteht ein unbedingter Anspruch. Beispiel: Der Arbeitsvertrag eines Angestellten enthält die Klausel, dass dieser „jährlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000 Euro erhält“. Dieser Betrag muss gezahlt werden, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.Betriebliche Übung
Zahlt der Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg Weihnachtsgeld, ohne dies ausdrücklich vertraglich festzulegen, entsteht ein Anspruch durch betriebliche Übung. Dies setzt jedoch voraus, dass das Weihnachtsgeld regelmäßig und ohne Vorbehalt gezahlt wurde. Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt seit drei Jahren seinen Angestellten ohne schriftliche Vereinbarung ein Weihnachtsgeld. Nach drei Jahren kann der Arbeitnehmer nun auf die Zahlung vertrauen.
Kürzungsmöglichkeiten
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht in voller Höhe nur, wenn der Arbeitnehmer im betreffenden Jahr das gesamte Kalenderjahr gearbeitet hat. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Jahresende oder hat der Arbeitnehmer längere Zeit gefehlt, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld anteilig kürzen. Eine pauschale Kürzung bei Krankheit ist jedoch unzulässig, wenn diese Abwesenheit nicht selbst verschuldet war.
Fazit
Der Anspruch auf Weihnachtsgeld hängt maßgeblich von vertraglichen, tariflichen oder betrieblichen Regelungen ab. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, kann ein Anspruch durch betriebliche Übung entstehen. Arbeitnehmer sollten daher ihre Rechte regelmäßig überprüfen, insbesondere bei wiederholter Weihnachtsgeldzahlung, um keine Fristen für die Geltendmachung zu versäumen. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass wiederholte Zahlungen ohne Vorbehalt zu einer Verpflichtung führen können.
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