Welche Strafe bei Nutzung gefälschter Impfausweise?

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Welche Strafe bei Nutzung gefälschter Impfausweise? Handelt es sich eher um eine Bagatelle oder um eine schwere Straftat?

Die Nutzung gefälschter Impfausweise ist vom Gesetz im Normalfall mit einer Strafe bedroht, die von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe reichen kann.

Die Norm im Wortlaut (§ 279 StGB):

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Zur Einordnung: Der gleiche Strafrahmen ist beim Hausfriedensbruch vorgesehen. Schon der einfache Diebstahl sieht einen höheren Strafrahmen vor.

Konkret bedeutet das: Der Ersttäter, dessen Führungszeugnis noch keine Einträge aufweist, kann, wenn er sich richtig verhält, durchaus auf eine Einstellung hoffen, schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe, die den Vorstrafenbereich aber nicht erreichen dürfte.

Im Internet ist zwar oft von bis zu 5 Jahren Gefängnis zu lesen. Dies gilt aber nur bei Extremfällen und auch nicht beim einfachen Gebrauch eines gefälschten Passes.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich an einen Verteidiger zu wenden. Denn: Unter Umständen droht im Ermittlungsverfahren eine Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme des Mobiltelefons etc.

Und: Unter Umständen kann durch eine geschickte Verteidigung eine Strafe auch gänzlich vermieden werden.

Wir haben bisher jedenfalls in jedem Fall sehr günstige Ergebnisse erzielen können.

Andere Folgen hat natürlich das vielfache Herstellen gefälschter Impfpässe oder die Fälschung durch Ärzte. 

Hier drohen durchaus harte Strafen.

Foto(s): Alexandra_Koch (pixabay)

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