Wenn die Strafe nicht verhindert werden kann - anwaltliche Hilfe bei Trunkenheitsfahrt und Verkehrsgefährdung.

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Nicht jedes Verkehrsstrafverfahren wegen zum Beispiel Trunkenheit  im Straßenverkehr mit Alkohol / Drogen (§ 316 StGB) oder einer Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) kann mit Einstellung oder Freispruch enden. Plakatives Beispiel: Sie wurden als alkoholisierter Fahrer unmittelbar fahrend am Steuer erwischt. Jedenfalls eine erste seriöse Einschätzung kann Ihnen Ihr Strafverteidiger dazu erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte geben.


Es wird dabei natürlich hoffnungslose Fälle geben, in denen Ihnen Ihr Anwalt Ihnen ganz ehrlich sagt, dass alle Zeichen auf Verurteilung stehen. Es mag andere Fälle geben, wo die Verteidigung auf Freispruch vielleicht geringe Chancen hat, aber immerhin noch Chancen und Sie daher den Weg gehen wollen.


Immer zwei Schritte voraus denken!


Was aber nun, wenn der Anwalt Ihnen ganz klar sagt, es wird auf eine Verurteilung hinauslaufen und Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperre für Neuerteilung als Folge dieser Tat? Vielleicht ist die Fahrerlaubnis sogar schon vorläufig entzogen worden (§ 111a StPO)? Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (bei Ahaus, Gescher, Velen) kennt als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht diese Fälle aus seiner täglichen Praxis. Dabei muß der Verkehrsanwalt stets zwei oder mehr Schritte voraus denken, unabhängig davon, ob ein Freispruch gar nicht möglich ist oder nur vielleicht möglich.


Im Rahmen ordnungsgemäßer Strafverteidigung bei Verkehrsstraftaten, muss daher immer auch erwogen werden, vorauseilende verkehrspsychologische Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die später noch nützlich sein werden. 


Welcher Nutzen kann das sein:


  • "nur" Fahrverbot als Maßregel (maximal sechs Monate möglich), anstatt Entziehung der Fahrerlaubnis (mindestens für sechs Monate) plus Sperrfrist.
  • bei bloß drohendem Fahrverbot ein ausnahmsweises Absehen davon
  • Verkürzung einer Sperrfrist
  • schnell wieder an den Führerschein kommen, weil alle oder soviel wie möglich Vorbereitungen für eine MPU schon während des laufenden Strafverfahrens getroffen werden (z.B. Abstinenznachweise)
  • Verhinderung einer Hauptverhandlung durch Strafbefehl    


MPU-Vorbereitung in Abstinenznachweise noch während des Strafverfahrens


Teil einer ordnungsgemäßen Strafverteidigung, einer so genannten Verteidigung in der Strafzumessung, ist es bei seriösen Rechtsanwälten daher auch, Sie möglichst früh zu einem Verkehrspsychologen zu schicken. Allein er kann auf Ebene drohender medizinisch-psychologsicher Untersuchung (MPU) aufklären, ob zum Beispiel im Falle einer Fahrerlaubnisentziehung, diese nach einer Sperrfrist, allein nach einer positiven MPU zurück erlangt werden kann oder nicht. Falls eine MPU nach Einschätzung des Psychologen nötig ist, kann er zudem beurteilen, was die Voraussetzungen sind, um diese bestehen zu können. Werden zum Beispiel Abstinenznachweise nötig sein, die der Mandant jetzt schon durch ein Labor anfordern kann?


Nicht selten kann der Mandant und sollte dies auch nach entsprechender Beratung zum Beispiel das laufende Strafverfahren schon dazu nutzen, Nachweise für die Abstinenz von Alkohol und Drogen zu erbringen. Denkbar ist auch eine sogenannte private MPU, in der schon während des laufenden Strafverfahrens festgestellt wird, dass die Kraftfahreignung trotz der Straftat doch oder mittlerweile wieder gegeben ist. Die Details würden in so einem Rechtstipp den Rahmen sprengen. Jeder Fall ist anders, wenn es auch oft erst einmal darauf hinausläuft, weit voraus zu denken und auf jeden Fall ab sofort auf anwaltlichen Rat hin abstinent zu bleiben, was Drogen oder Alkohol anbelangt. Und mit den entsprechenden Nachweisen zu beginnen, wenn auch an Verkehrspsychologe dies für sinnvoll hält.


Auch wenn Ihr Anwalt Ihnen glaubt, dass Sie unschuldig sind, nehmen Sie es ihm nicht übel, wenn er Ihnen aus anwaltlicher Fürsorge für den Fall einer anderen Meinung des Gerichtes (also Verurteilung) trotzdem rät, bis auf weiteres sich so zu verhalten, als würden Sie z.B. eine MPU vorbereiten. Schaden kann das im Laufe eines Strafverfahrens nie - und wird in der Tat auch fast immer gebraucht. Die verkehrspsychologische Maßnahmen und etwaige Abstinenznachweis muss der Mandant natürlich aus eigener Tasche zahlen. Dazu sind aber viele bereit, um ihren Führerschein zu retten - oder zumindest so schnell es geht wieder zurückzubekommen.  


Hinweis: Der Strafrichter wird Ihnen niemals im Urteil erklären, wie Sie Ihren Führerschein zurückbekommen werden. Und eine Führerscheinstelle wird Ihnen nicht sagen, dass Sie die angeordnete MPU nur schaffen können, wenn so und so viele Abstinenznachweise vorliegen. Allein Ihr Rechtsbeistand im Strafverfahren wird Sie vor solch bösen Überraschungen beschützen.   


Guter Anwalt - schlechter Anwalt


Ein guter Strafverteidiger, so jedenfalls die Meinung von Rechtsanwalt H. Urbanzyk aus Coesfeld (bei Vreden, Dülmen, Steinfurt), wird Sie immer im Rahmen der Strafverteidigung umfassend beraten und dabei auf die Möglichkeiten einer Strafzumessungsverteidigung, verwaltungsrechtliche Folgen der Tat und die ersten Hilfemaßnahmen für die Wiedererlangung der Kraftfahreignung hinweisen - und die Verteidigung dann mit Ihrem Einverständnis danach ausrichten. Der Mandant muss an dieser Strategie entsprechend mitarbeiten wollen, denn in seiner Person ist nun einmal die Kraftfahreignung gegeben oder nicht. Der Anwalt kann nicht z.B. nicht Ihre Drogenabstinenz für Sie leben oder für Sie verkehrstherapeutischen Sitzungen machen - das alles ist Ihre Eigenleistung. 


Einen schlechten Anwalt in Verkehrssachen erkennen Sie übrigens daran, dass er bereits nicht in der Lage ist, Ihnen bei vorläufig entzogener Fahrerlaubnis innerhalb von zwei bis vier Wochen Einsicht in die Ermittlungsakte zu verschaffen. Wer sich hier darauf ausruht und sich monatelang von der Staatsanwaltschaft hinhalten lässt, ist definitiv die falsche Adresse für Ihren Fall. Ob der Führerschein einstweilen wieder herausgegeben wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.  

Foto(s): Heiko Urbanzyk

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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