Wichtige Neuerungen im Einbürgerungsrecht

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Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. So haben sich im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt 200.095 Menschen einbürgern lassen. Insbesondere durch die Absenkung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts steigt die Zahl der potenziell Berechtigten.

1. Einbürgerung nach fünf Jahren 

§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (kurz StAG) eröffnet die Möglichkeit der Einbürgerung nach nunmehr fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland. Das stellt eine Verkürzung um drei Jahre dar. Neben dem rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt müssen aber noch weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel selbstständige Bestreitung des Lebensunterhalts, Straffreiheit, das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.


Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich. Darunter sind zum Beispiel besonders gute Sprachkenntnisse der Stufe C1, gute Leistungen in Schule und Beruf oder ehrenamtliche Tätigkeit zu verstehen.


2. Doppelte Staatsangehörigkeit

Bis Ende Juni galt als Voraussetzung für die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft, dass Personen hauptsächlich aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ihre alte Staatsbürgerschaft ablegen mussten. Ausnahmen wurden bereits vorher für bestimmte Staaten eingeräumt – nun ist eine Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt.


3. Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder 

Alle in Deutschland geborenen Kinder von Eltern, die sich bereits seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen von nun an ohne Vorbehalte die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Auch hier ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.


4. Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens

In Folge des Angriffs der Hamas auf Israel ist ergänzend zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung auch ein Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschland für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere den Schutz jüdischen Lebens“ erforderlich. Das Existenzrecht Israels ist auch Thema im Fragenkatalog der Einbürgerungstests.


5. Sprachanforderungen für Gastarbeiter:innen 

Grundsätzlich wird ein Nachweis der Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 erwartet. Ehemalige Gastarbeiter:innen müssen jetzt nur noch mündliche Kenntnisse nachweisen. Auch muss kein schriftlicher Einbürgerungstest mehr absolviert werden.


6. Lebensunterhalt 

Bislang galt: Wer unverschuldet Bürgergeld oder Sozialleistungen bezieht, muss nicht zwingend den Lebensunterhalt von sich und aller unterhaltsberechtigten Angehörigen bestreiten können. Die allgemeine Ausnahme ist nun entfallen. Eine Privilegierung gibt es für ehemalige Gastarbeiter:innen und Vertragsarbeiter:innen der DDR, Personen die seit mindestens zwei Jahren in Vollzeit erwerbstätig sind, sowie deren Ehepartner, wenn ein minderjähriges Kind zur Familie gehört.


Fazit

Die Erfahrung zeigt, dass die behördliche Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren sich über Monate bis Jahre hinziehen kann. Aufgrund der Gesetzesänderung ist bereits jetzt ein starker Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen. Umso wichtiger ist es, einen vollständigen und gut begründeten Antrag zu stellen. Bei Verzögerung der Bearbeitung seitens der Behörde ist es außerdem möglich, nach drei Monaten eine sogenannte Untätigkeitsklage zu erheben.



[Detailinformationen: RAin Laura Nitsche, Tätigkeitsschwerpunkte Strafrecht und Migrationsrecht, Telefon 0351 80718-42, nitsche@dresdner-fachanwaelte.de] 



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