Widerrufsjoker für Autofahrer

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Worum geht es?

Autofahrer, die den Kauf Ihres Autos mit einem Autokredit finanziert haben, können mit dem Widerruf den Kaufvertrag (oder Leasingvertrag) rückabwickeln. Das bedeutet, dass der Käufer das Auto zurückgibt und die Bank die Zinsen und Tilgungsleistungen zurückerstatten muss. Es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. 

Es soll jedoch so sein, dass die Bank Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung des Wagens hat. Der Nutzungsersatz wird ermittelt indem man den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Widerrufs dem Kilometerstand zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs gegenüberstellt und beide Werte saldiert. So ermittelt man die zurückgelegten Kilometer. Dann wird der Bruttokaufpreis und das Verhältnis der zurückgelegten Kilometer zu der erwarteten Gesamtlaufleistung des Wagens ins Verhältnis gesetzt.

Was können Autofahrer und Darlehensnehmer tun?

Wenn Sie den Erwerb Ihres Autos mit einem Autokredit finanziert haben, so gibt es einen Darlehensvertrag. In der Regel hat dieser Darlehensvertrag eine Widerrufsinformation. Diese ist zu überprüfen. Häufig enthalten die Widerrufsinformationen fehlerhafte Pflichtangaben. 

Dieses hat dann zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begann und die Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Ein wirksamer Widerruf führt zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Ein Widerruf ist also auch noch Jahre nach dem Kauf möglich.

Diese Möglichkeit der Rückabwicklung ist besonders interessant für Dieselfahrer, da diese derzeit nicht wissen, welche Wertverluste, Fahrverbote und weiteren Auswirkungen mit dem dieselbasierten Pkw verbunden sind. Der Widerruf ist daher ein Segen für alle Autofahrer, insbesondere jedoch für die Dieselfahrer. 

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Darlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, holen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für den Widerruf ein und kümmern uns um die Abwicklung.

Wir benötigen dazu von Ihnen den Kaufvertrag, den Darlehensvertrag oder Leasingvertrag und den Fahrzeugschein.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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