Wie lang sind Schulden bei der Schufa sichtbar?

  • 3 Minuten Lesezeit
Der Schufa-Score ist äußerst umstritten.

Was ist die Schufa? Und warum besitzt sie persönliche Informationen über Verbraucher?

Die Schufa ist eine Institution, die als Auskunftei agiert. Ihr Ziel ist es, Informationen über Privatpersonen und Unternehmen zu sammeln, die Rückschlüsse auf deren Zahlungsfähigkeit zulassen.

Schuldner werden in der Datenbank erfasst, um für Vermieter, Kreditgeber, Telekommunikations-Unternehmen und Banken transparent zu machen, inwieweit ein Geschäftspartner vertrauenswürdig ist. Das minimiert potenzielle Risiken, die mit einer Zusammenarbeit mit einem zahlungsunfähigen Kunden vermutlich einhergehen.

Jeder, dessen finanzielle Angelegenheiten über ein Girokonto laufen, befindet sich in der Datenbank der Schufa. Die Banken übermitteln bereits bei der Eröffnung des Kontos die notwendigen Informationen an die Schufa. Nimmt der Verbraucher einen Kredit auf? Dann erfährt auch das die Schufa. Das ist zwar nicht grundsätzlich problematisch, jedoch ist es wichtig, die Konsequenzen eines negativen Eintrags zu kennen. Dieser erfolgt, wenn:

  • der Kunde Raten nicht oder auch zu spät begleicht
  • der Kunde die Kündigung seines Kredits erhält
  • Rechtliche Schritte gegen den Kunden notwendig sind

Ein privater Vermieter oder eine Privatperson hat keine Möglichkeit, einen Negativeintrag bei der Schufa zu veranlassen. Diese Option bleibt ausschließlich Wirtschafts-Unternehmen sowie Banken vorbehalten. Folgende Ereignisse melden sie der Schufa:

  • Zahlungsausfälle bei Online- und Versandhandel
  • ausbleibende Mietzahlungen bei gewerblichen Wohnungs-Unternehmen
  • unbeglichene Telefon- und Stromrechnungen


Speicherfristen der Schulden-Einträge

Die Schufa hält Schulden aufgrund Mahnungen und unbezahlter Rechnungen von Geldinstituten fest und speichert sie als Negativeintrag. Wenn der Schuldner seine Verpflichtungen begleicht, bleibt dieser Eintrag für drei Jahre bestehen, danach löscht ihn die Schufa. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei einer Privatinsolvenz löscht die Schufa den Eintrag schon nach sechs Monaten. Einträge zu Krediten und Bürgschaften entfernt die Auskunftei, wenn die Schulden vollständig beglichen sind und deren Laufzeit beendet ist.


Rechte und Pflichten der Schufa und der Verbraucher

Die Schufa ist dazu berechtigt, die von ihren Vertragspartnern bereitgestellten Daten zu speichern. Allerdings ist das Scoring, das die Bonität der Verbraucher berechnet, unserer Auffassung nach unzulässig. Die Entscheidung, ob jemand in der Lage ist, Verträge abzuschließen oder eine Wohnung zu mieten, wird von einem Computer getroffen.

Dies hat womöglich schwerwiegende Auswirkungen auf Verbraucher, insbesondere wenn der berechnete Bonitätswert schlecht ausfällt. Es ist nicht akzeptabel, dass eine Maschine solch eine wichtige Entscheidung für einen Menschen trifft, da dieses Recht im Grundgesetz verankert ist.

Lesen Sie hierzu unseren informativen Beitrag zur mutmaßlichen Rechtswidrigkeit des Schufa-Scorings.

Der Verbraucher hat zudem das Recht auf Richtigkeit seiner persönlichen Daten. Es ist ratsam, eine Auskunft hierzu regelmäßig bei der Schufa einzuholen. Einmal jährlich ist diese nach Art. 15 DSGVO kostenfrei.

Nutzen Sie hierfür gerne unsere Musterschreiben für die Schufa und Datenauskunft.

Sind die Angaben fehlerhaft, weil Einträge unvollständig, falsch oder veraltet sind? Dann hat der Verbraucher das Recht auf Richtigstellung. Während sich der Eintrag in Korrektur befindet, wird dieser vorübergehend gesperrt.


Sie haben Probleme mit einer Auskunftei? Wir helfen Ihnen!

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Informieren Sie sich auf unserer Kanzleiseite umfassend zur Schufa.


Stichworte: Schufa, Auskunftei, Bonitätsscore, Negativeintrag, DSGVO

Foto(s): stock.adobe.com/316768671

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dominik Wawra

Beiträge zum Thema