Wie Sie bei Autismus Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen

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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie darüber informieren, wie Sie bei Autismus Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen.

In unserer Praxis hat sich herausgestellt, dass besondere Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Anspruchs bei diesem Krankheitsbild bestehen.

Das hat mehrere Gründe.

Zunächst muss der Versicherer bei Ausspruch eines Leistungsanerkenntnisses davon ausgehen, dass sich an der Erkrankung zukünftig nichts mehr ändern wird und er somit gegebenenfalls bis zum vorgesehenen Vertragsende die Berufsunfähigkeitsleistung erbringen muss.

Diese stellt natürlich eine entsprechend hohe Hürde für den Versicherer dar, was zur Folge hat, dass der Versicherer ganz genau prüfen wird, ob er vielleicht doch nicht leisten muss und den Antrag ablehnen kann.

Häufig erfolgt dann der Einwand des Berufsunfähigkeitsversicherers, dass kein Leistungsanspruch besteht bei einer sogenannten mitgebrachten Berufsunfähigkeit.

Das Konzept der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nämlich dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrag berufsfähig ist und erst im Laufe der Vertragslaufzeit berufsunfähig wird.

Hier kommt dann von dem Berufsunfähigkeitsversicherer der Einwand, dass Autismus angeboren und genetisch bedingt ist und somit schon vor Abschluss des Berufsunfähigkeitsvertrags vorgelegen hat.

Damit würde dann nach Ansicht des Berufsunfähigkeitsversicherers kein Versicherungsfall vorliegen und kein Leistungsanspruch bestehen.

Diese Betrachtung ist jedoch ersichtlich falsch.

Tatsächlich verhält es sich nach unserer Erfahrung so, dass die Versicherungsnehmer mit dem Autismus im Laufe des Berufslebens zunächst weniger und schließlich zunehmend Schwierigkeiten bis hin zum Eintritt der Berufsunfähigkeit haben.

Es kommt auch immer wieder vor, dass aufgrund der Beeinträchtigungen durch den Autismus psychische Folgeerkrankungen hinzutreten, sodass erst aufgrund dessen die Berufsunfähigkeit eintritt.

Oder es verhält sich so, dass sich die Berufstätigkeit verändert, weil der Versicherungsnehmer beispielsweise Karriere gemacht hat.

So kann die Berufstätigkeit als einfacher Sachbearbeiter oder Techniker begonnen haben und im Laufe des beruflichen Aufstiegs plötzlich auch Personalverantwortung oder verstärkte Interaktion mit anderen Mitarbeitern oder Kunden erfordern.

Erst in dieser Situation beginnt sich der Autismus dann so stark auszuwirken, dass die Berufsunfähigkeit hierdurch eintritt.

Das ist oftmals dadurch anschaulich, dass die Berufstätigkeit zunächst ausgeübt wurde bis es schließlich nicht mehr ging und die Berufsunfähigkeit sodann erst eingetreten ist.

Dann ist jedoch die Berufsunfähigkeit entgegen den Einwendungen des Berufsunfähigkeitsversicherers eingetreten und der Leistungsanspruch besteht.

Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Gerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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