WilsonPartner – Vorsicht geboten
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Mit wilsonpartner.com ist eine weitere Internethandelsplattform am Markt, die vor allem Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Differences, CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, ermöglichen soll.
Auf der Webseite wird ausgeführt, dass WilsonPartner spezialisiert bei der Bereitstellung kostengünstiger End-to-End-Lösungen für den direkten Zugang zum Wertpapierhandel für professionelle Händler weltweit sei und es eine große Auswahl an Konto-, Ausführungs- und Handelslösungen geben würde, um die Anforderungen jedes Kunden zu erfüllen.
Aspekte zur Achtsamkeit bei WilsonPartner
Wenn deutsche Anleger über wilsonpartner.com Differenzkontrakte handeln können sollen, bedeutet dies, Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), vor allem im Sinne eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG.
Dann müssen die Anbieter aber auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) haben, die nach unserer Kenntnis nicht existiert.
WilsonPartner verweist zwar darauf, dass sie in den USA bei der United States Securities and Exchange Commission und der FINRA registriert sei. Auch wenn eine Registrierung in den USA bestehen sollte, ist für WilsonPartner bei dem Angebot bei Anlagen in CFD´s gegenüber deutschen Anlegern eine Genehmigung der BaFin erforderlich.
Auch wird auf der Webseite eine Adresse in Vaduz, Liechtenstein, angegeben. Warum dann eine Registrierung in den USA bestehen soll, ist nach unserer Ansicht auch nicht plausibel.
Auch findet man auf der Homepage keinerlei Impressum, so dass für Anleger völlig unklar ist, wer die Betreibergesellschaft ist bzw. deren verantwortliche Personen. Genannt wird nur eine WilsonPartner LTD.
Rechte für Investoren von WilsonPartner
Sie haben Kapital bei WilsonPartner investiert und sind mit Problemen konfrontiert, sollten Sie zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie können sich gerne für Ihre Fragen an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen Ihnen rechtliche Lösungen und Möglichkeiten aufzeigt, um eingezahltes Kapital wieder zurückzuerhalten.
Falls Wertpapierdienstleistungen, wie CFD´s, ohne Erlaubnis der BaFin erbracht werden, lässt sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen.
Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie keine Auszahlungen von Guthaben erhalten oder von Ihnen weitere Einzahlungen gefordert werden, um eine Auszahlung zu erhalten. Dies ist auch nicht seriös.
Aufgrund der hohen Risiken von Anlagen in Form von Differenzkontrakten, etwa aufgrund einer Hebelwirkung, sollten Sie auch vorsichtig sein, wenn Ihnen Gewinne ohne irgendeine Aufklärung über Risiken versprochen werden.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 31.05.2024
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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