Winston Martin – Achtung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Von der Onlinehandelsplattform winstonmartin.com werden insbesondere Anlagen bzw. ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Soweit zu verschiedenen Varianten von Handelskonten auch auf eine Konto-Hebelwirkung verwiesen wird, spricht dies auch dafür, dass Differenzkontrakten auf Kryptowerte möglich sein sollen.

Auf der Webseite wird dargestellt, dass man fortschrittliche Handelsoptionen für Kryptowährungen weltweit anbietet und die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer der Plattform erkennt und bedient.

Auch wird darauf verwiesen, dass die Plattform gegründet wurde, um Privatkunden, professionellen und institutionellen Anlegern das beste Handelsergebnis zu bieten. Weiterhin wird ausgeführt, dass Winston Martin von der European Financial Security reguliert sei.

Fehlende Erlaubnis für Winston Martin seitens der BaFin 

Bei einem Angebot von Anlagen bzw. ein Handel in Kryptowährungen handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), für die eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) erforderlich ist.

So erfüllt etwa das Angebot eines Handels in Kryptowerten in Form von Differenzkontrakten (CFD´s) den Tatbestand des Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG.

Auch kann ein genehmigungsbedürftiges Kryptoverwahrgeschäft gegeben sein.

Winston Martin verfügt aber über keine Genehmigung der BaFin

Sonstige Hinweise für fehlende Seriosität bei Winston Martin 

Bereits die mangelnde Genehmigung und Aufsicht der BaFin sollte für Anleger Anlass zur Vorsicht sein.

Soweit auf der Homepage auch eine Regulierung durch eine European Financial Security behauptet wird, existiert eine derartige Aufsichtsbehörde in Europa nicht.

Auch ein nach deutschen gesetzlichen Vorschriften erforderliches Impressum, wenn Kapitalanlagen oder Dienstleistungen angeboten werden, fehlt auf der Homepage, so dass für Anleger auch im Dunkeln bleibt, wer die genaue Betreibergesellschaft der Plattform ist. Genannt wird nur eine Winston Martin.

Möglichkeiten für Anleger von Winston Martin

Wenn ohne Genehmigung der BaFin Wertpapierdienstleistungen angeboten werden, besteht die Möglichkeit, dass sich für einen Investor Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG durchsetzen lassen.

Sofern Anleger auch über eine angeblich bestehende Aufsicht durch eine European Financial Security in die Irre geführt werden, ist auch die Durchsetzung sonstiger Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung denkbar. Dies gilt auch dann, wenn etwa Auszahlungen von Guthaben auf Handelskonten nicht möglich sind oder verweigert werden.

Anleger, die Gelder bei Winston Martin investiert und Fragen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten haben, können sich an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden., die Investoren berät und unterstützt.

Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 19.07.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema