Wirecard: Musterverfahren startet – Anmeldungen möglich
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Der Startschuss im Wirecard-Musterverfahren ist gefallen – das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt. Das bedeutet auch, dass sich geschädigte Wirecard-Anleger nun dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anschließen können.
Nachdem der Wirecard-Skandal im Sommer 2020 aufgeflogen war, stürzte die Aktie ab und die Aktionäre aber auch die Anleihe-Anleger erlitten einen erheblichen finanziellen Schaden. Es stellte sich die Frage nach Verantwortlichkeiten und wer für den Schaden aufkommt. Im Insolvenzverfahren wird für die Aktionäre vermutlich nichts zu holen sein, wie das Landgericht München mit Urteil vom 23. November 2022 feststellte (Az. 29 O 7754/21). Ebenso scheidet die BaFin nach einem Beschluss des OLG Frankfurt vom 6. Februar 2023 voraussichtlich als Anspruchsgegner aus (Az.: 1 U 173/22).
„Als Anspruchsgegner bleiben also noch die ehemaligen Entscheidungsträger der Wirecard AG und die Wirtschaftsprüfer von EY, die über Jahre die Bilanzen der Wirecard AG durchgewunken haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel. So stehen auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Wirecard AG und die ehemaligen Wirtschaftsprüfer im Zentrum des Musterverfahrens.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Wirecard-Skandal haben ergeben, dass die Bilanzen schon seit 2015 offenbar „frisiert“ waren. Die Wirtschaftsprüfer haben dennoch grünes Licht für die Jahresabschlüsse gegeben und erst 2019 ihr Testat verweigert. „Für Aktionäre sind die Testate der Wirtschaftsprüfer natürlich ein wichtiges Kriterium bei ihrer Anlageentscheidung. Im Musterverfahren soll nun geklärt werden, ob die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten vernachlässigt haben und sie deshalb schadenersatzpflichtig sind“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Geschädigte Wirecard-Anleger haben nun im Wesentlichen zwei Optionen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sie können ihre Ansprüche individuell einklagen oder sich dem Musterverfahren anschließen. Das Musterverfahren bietet den Vorteil, dass das Prozesskostenrisiko für die Teilnehmer gering ist und eine mögliche Verjährung ihrer Ansprüche Ende 2023 gehemmt wird. Das Urteil im Musterverfahren ist zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagten bindend. Anschließend kann es aber auf die Anleger, die sich der Musterklage angeschlossen haben, übertragen werden.
Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Musterverfahren ist noch sechs Monate möglich und muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Rechtsanwalt Dr. Gasser bietet Anlegern und Aktionären der Wirecard AG gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren Möglichkeiten an und übernimmt auf Wunsch auch die Anmeldung zum Musterverfahren.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/wirecard-skandal/
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