Wirecard Skandal: Klage von Zertifikate-Inhaber gegen beratende Bank

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Tausenden Inhabern von Zertifikaten und Aktienanleihen auf die Aktie der Wirecard AG droht der (fast) vollständige Verlust ihres Investments. Sie sind von dem Wirecard Skandal ebenso betroffen wie Aktionäre und Anleiheinhaber. Viele wollen nun von den beratenden Banken Schadensersatz wegen Falschberatung. Der erste hat jetzt geklagt. 

Struktur der Zertifikate und Aktienanleihen auf die Aktie der Wirecard AG

Bei den Zertifikaten und Aktienanleihen auf die Aktie der Wirecard AG handelt es sich um komplex strukturierte Finanzprodukte mit Laufzeiten von 1 bis 5 Jahren, die von verschiedensten Banken (z.B. Societe Generale, LBBW, DZ Bank, DekaBank, HSBC, Vontobel, UBS, Credit Suisse, Helaba, BNP Paribas, HypoVereinsbank, Citigroup, Deutsche Bank, u.a.) emittiert wurden. Als Basiswert ist diesen Derivaten die Aktie der Wirecard AG zugrunde gelegt. Das heißt Ausschüttungen bzw. Zinszahlungen aber auch die Rückzalung der Zertifikate sind an die Kursentwicklung der Wirecard Aktie gebunden.

Dies hat sich für die Anleger als verhängnisvoll erwiesen: Nach dem Kursverfall der Wirecard Aktien erhalten sie bei Fälligkeit der Deriviate einen, an der Kursentwicklung des Basiswertes orientierten, sehr geringen Rückzahlungsbetrag. Bei vielen dieser Derivate erhalten die Anleger bei Fälligkeit sogar nur eine vorher festgelegte Anzahl an Aktien der Wirecard AG ausgezahlt. Damit partizipieren die Anleger dann in vollem Umfang am Kursverfall der Wirecard Aktien. Diese sind nach dem Bilanzskandal und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Pennystock-Niveau. Und daran wird sich voraussichtlich auf absehbare Zeit nichts ändern.

Für die Anleger bedeutet dies am Laufzeitende der Derivate wahrscheinlich den fast vollständigen Verlust ihres Investments.     

Vertrieb durch Banken – Falschberatung der Anleger

Den Vertrieb der Zertifikate und Aktienanleihen haben regelmäßig ebenfalls Banken (z.B. Commerzbank, Deutsche Bank, ING DiBa, HypoVereinsbank, Citigroup, LBBW, Sparkassen, Volksbanken Raiffeisenbanken u.a.) übernommen. Allerdings ist bei der Beratung der Kunden so einiges schiefgelaufen, wie uns Mandanten berichtet haben.

Häufig waren diese komplexen und spekulativen Derivate nicht für die Anleger geeignet, weil sie nicht zu deren Anlegerprofil (wie Risikobereitschaft, Anlageziel und Anlagehorizont) passten.

Zudem berichteten unsere Mandanten, dass Bankberater sowohl die massive negative Presseberichterstattung zur Wirecard AG als auch die damit einhergehenden ungewöhnlich starken Kursschwankungen und Kursstürze der Wirecard Aktien bei der Beratung verschwiegen haben. Seit 2015 hatte sowohl die internationale als auch die nationale Wirtschaftspresse sehr häufig und fundiert zu Ungereimtheiten und über dubiose Geschäfts- und Bilanzierungspraktiken bis hin zu Vorwürfen der Bilanzmanipulation bei der Wirecard AG berichtet. Begonnen hatte es mit der Veröffentlichung einer viel beachteten Artikelserie mit dem Titel „House of Wirecards“ in der Financial Times. Diese andauernde negative Berichterstattung der Financial Times wurde sehr ausführlich von der deutschen Wirtschaftspresse aufgegriffen, was wiederholt starke Kursstürze der Wirecard Aktie auslöste.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, muss eine Bank, die einem Kunde eine Kapitalanlage empfiehlt, diesen über zeitnahe und gehäufte negative Presseberichterstattung der anerkannten Wirtschaftspresse informieren. Sowohl die negative Presseberichterstattung als auch die dadurch verursachten starken Kursstürze wären bei einer Beratung aufklärungspflichtig gewesen.

Ebenso hätten die beratenden Banken die Anleger über die dadurch um ein Vielfaches höheren Kurs- und Verlustrisiken aufklären müssen, was ebenfalls sehr häufig nicht geschehen ist. Auch weitere Verletzungen von Aufklärungspflichten haben wir bei Mandanten festgestellt.

Schadensersatzansprüche gegen beratende Banken 

Wurde ein Anleger zum Erwerb des Derivats falsch beraten, so stehen ihm Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank zu. Der Anleger kann im Wege des Schadensersatzes von der Bank verlangen so gestellt zu werden, als hätte er die Zertifikate und/oder Aktienanleihen nie gekauft. Das heißt die Bank muss dem Anleger den Kaufpreis evtl. abzüglich erhaltener Zinsen/Ausschüttungen und ggf. zuzüglich entgangenem Gewinn ersetzen. Der Anleger wird damit schadlos gestellt.

Unsere Kanzlei hat inzwischen eine erste Klage wegen Falschberatung gegen die Commerzbank AG eingereicht.

Für falsch beratene Anleger mit Zertifikaten und/oder Aktienanliehen auf die Wirecard Aktie ist ein Vorgehen gegen die beratende Bank aus unserer Sicht die derzeit wirtschaftlich aussichtsreichste und schnellste Möglichkeit ihren Schaden ersetzt zu erhalten. Denn zum einen sind die Banken solvent und können den Schaden im Falle des Obsiegens in der Regel vollständig begleichen und zum anderen sind Klageverfahren wegen Falschberatung erfahrungsgemäß einfacher und schneller durchzuführen als Haftungsklagen gegen Organe und Wirtschaftsprüfer einer Gesellschaft. Darüber hinaus sind Haftungsklagen gegen Organe und Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG für Derivate Inhaber mit erheblich höheren rechtlichen Risiken verbunden als Klagen von Aktionären.

Wir raten daher Inhabern von Zertifikaten und/oder Aktienanleihen auf die Aktie der Wirecard AG, die zu ihrer Investition beraten wurden, mögliche Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Einzelnen prüfen zu lassen und ggf. gegen die beratende Bank geltend zu machen. 

Achtung: Auch Anleger, die ihre Wertpapiere inzwischen verkauft haben, können Schadensersatz geltend machen.

Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten individuell und einzelfallbezogen im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung!

Die Fachanwältinnen der Kanzlei WinterWotsch vertreten seit vielen Jahren erfolgreich geschädigte Anleger im Bank- und Kapitalmarkt!

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