WiseBit AI – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Überprüft man den Internetauftritt der Handelsplattform WiseBit AI, die auf ihrer Homepage unter der Domain wisebit.ai damit wirbt, dass Anleger über sie mit Währungspaaren (Forex) und mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten, dann kommt man nach einer ausgiebigen Recherche zum Ergebnis, dass es sich hierbei um eine unseriöse, wenn nicht sogar betrügerische Internethandelsplattform handelt.

Die Firma WiseBit AI ist angeblich unter der Emailadresse: support@wisebit.ai und unter der postalischen Adresse: Dianastraße 5, 8002 Zürich, Schweiz, erreichbar.

Überprüft man die vorgenannten Angaben, dann stellt man fest, dass die Firma WiseBit AI mit nicht existierenden Niederlassungen wirbt. Sie verfügt nämlich in Zürich über keine Niederlassung.

Soweit die Firma WiseBit AI damit wirbt, dass sie seitens einer Behörde namens Crypto Conduct Authority (CCA) autorisiert wäre, Handelsgeschäfte anzubieten, so ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass es sich bei dieser Firma um keine offizielle Aufsichtsbehörde handelt, die entsprechende Genehmigungen für den Handel mit Währungspaaren, Differenzkontrakten und Kryptowährungen erteilen könnte. Hierfür sind die staatlichen Aufsichtsbehörden zuständig, beispielsweise in England die britische Finanzmarktaufsicht (FCA), in der Schweiz die schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) und in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Firma WiseBit AI verfügt über keine Genehmigung einer entsprechenden staatlichen Aufsichtsbehörde. Insoweit sind ihre Angaben zu einer entsprechenden Regulierung über die CCA irreführend.

Unabhängig davon gleicht die Internetseite der Firma WiseBit AI einer Vielzahl von anderen Homepages von Internethandelsplattformen, die in der Vergangenheit unseriös agierten.

Anleger, die bei der Plattform WiseBit AI investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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