zinsvergleich.news: neuer Festgeld-Betrug? BaFin warnt vor Zins Vergleich! Erfahrungen zur Auszahlung
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Im Internet existieren zahlreiche Festgeld-Anbieter, die sichere Festgeldanlagen zu sehr guten Zinsen anbieten. Doch sind sie alle seriös? Und wie kann man die guten Angebote von betrügerischen Anbietern unterscheiden?
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter „zinsvergleich.news“, angeblich aus Frankfurt, erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte nun unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht bei der BaFin registriertes Unternehmen handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Zins Vergleich“. Die bisher unbekannten Betreiber geben einen angeblichen Geschäftssitz in Frankfurt am Main an. Auf ihrer Website zinsvergleich.news bieten sie ohne Erlaubnis die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei in- und ausländischen Banken an. Darüber hinaus werden dort auch weitere Geldanlagemöglichkeiten, wie beispielsweise Aktien, angeboten.
Die Website zinsvergleich.news ist als Vergleichsportal gestaltet und war zuvor unter der Domain zinsvergleich.us aktiv.
zinsvergleich.news verspricht den Anlegern einen „Zins bis zu 4,85 % p.a.“
Ferner behauptet zinsvergleich.news, die über Zins Vergleich angelegten Gelder wären dank der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Anleger und Bank gesetzlich abgesichert.
In der Realität besitzt zinsvergleich.news nicht mal eine Erlaubnis der BaFin. Aufgrund unserer Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Gelder der Anleger überhaupt nicht angelegt wurden.
zinsvergleich.news besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass zinsvergleich.news unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie zinsvergleich.news, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Recherchieren Sie zu den Angaben im Internet - auch das Impressum kann gefälscht sein
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man von einer Investition absehen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Bei der angegebenen Anschrift in Frankfurt handelt es sich um eine bekannte Adresse für virtuelle Büros. Hier deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“
Informieren Sie sich über die Warnzeichen eines Festgeld-Betruges:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Aktuelle Betrugsmasche anderer Zinsplattformen
Dieser Fall erinnert an den Fall der Sparkapital, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc.
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Meist vergeht viel Zeit, bis die Anleger merken, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind
Anleger eines Festgeld-Betruges wissen lange nicht, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, wird ihnen klar, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten. Dann sollten sie schnell handeln, um ihre Gelder zu sichern.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit zinsvergleich.news haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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