Zugewinn und Haus bei Scheidung: Was passiert mit dem Eigentum?
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Die Entscheidung, sich zu trennen, ist immer schwierig. Wenn ein Paar heiratet, bringen oft beide Partner eigenes Vermögen in die Ehe ein, sei es durch Ersparnisse, Immobilien oder andere Besitztümer. Doch was passiert mit diesem Eigentum, wenn es zur Scheidung kommt? Besonders die Frage nach dem Haus und dem Zugewinn spielt eine zentrale Rolle und wirft viele rechtliche Fragestellungen auf. In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen die Grundlagen des Zugewinnausgleichs und die speziellen Aspekte von Immobilienbesitz bei einer Scheidung näherbringen.
Was ist der Zugewinn?
In Deutschland ist der Zugewinn ein gesetzliches Prinzip im Familienrecht, das bei der Scheidung zur Anwendung kommt, wenn man nicht durch einen Ehevertrag abweichendes regelt. Der Zugewinnausgleich regelt, wie das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Grundsätzlich geht es beim Zugewinnausgleich um den Unterschied zwischen dem Vermögen, das jeder Ehepartner zu Beginn der Ehe hatte, und dem Vermögen, das er oder sie zum Zeitpunkt der Scheidung besitzt.
Der Zugewinn wird wie folgt berechnet:
- Startvermögen: Jeder Ehepartner muss angeben, wie viel er oder sie zu Beginn der Ehe besaß.
- Endvermögen: Zum Zeitpunkt der Scheidung wird das aktuelle Vermögen ermittelt.
- Zugewinn: Der Zugewinn eines Ehepartners ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Startvermögen. Liegt der Zugewinn des einen Ehepartners über dem des anderen, wird der Zugewinn ausgeglichen.
Das Haus und der Zugewinnausgleich
Ein Haus ist oft der wertvollste Besitz in einer Ehe. Doch was passiert mit einer Immobilie, wenn die Ehe endet? Dies hängt davon ab, wer das Haus während der Ehe erworben hat und ob es gemeinschaftliches Eigentum ist oder nicht.
Szenario 1: Das Haus wurde während der Ehe gemeinsam erworben
Wenn das Haus während der Ehe gekauft wurde, stellt sich die Frage, wie es im Zugewinnausgleich behandelt wird. Das Haus gehört grundsätzlich beiden Ehepartnern, es sei denn, es wurde explizit eine andere Regelung getroffen, z. B. durch einen Ehevertrag. In diesem Fall wird der Wert des Hauses in den Zugewinn des Paares einbezogen.
Wenn ein Ehepartner das Haus allein finanziert hat (z. B. durch Eigenkapital), aber beide Partner während der Ehe darin wohnen, könnte der Zugewinn für den anderen Partner dennoch steigen, da das Haus als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet wird. Der Zugewinnausgleich könnte dazu führen, dass der Partner, der das Haus allein erworben hat, dem anderen Partner eine Ausgleichszahlung leisten muss.
Szenario 2: Das Haus gehört einem Partner allein
Hatte ein Ehepartner das Haus bereits vor der Ehe und es wurde in der Ehe nicht gemeinsam finanziert oder genutzt, gehört das Haus nach wie vor diesem Partner. Es zählt in diesem Fall nicht zum Zugewinn des anderen Partners. Allerdings kann der Zugewinn trotzdem Auswirkungen haben, da der andere Ehepartner möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat, wenn sich das Vermögen durch den Besitz des Hauses erheblich vergrößert hat.
Szenario 3: Der Hausverkauf
Wenn beide Partner das Haus verkaufen müssen, um den Zugewinnausgleich zu ermöglichen, kann dies ebenfalls zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Ein Verkauf des Hauses kann dann sinnvoll sein, wenn keine Einigung darüber erzielt werden kann, wer das Haus behält. Das erzielte Geld aus dem Verkauf wird dann als Teil des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.
Szenario 4: Ein Ehepartner bleibt im Haus wohnen
Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Ehepartner im Haus verbleibt, insbesondere wenn Kinder involviert sind. In diesem Fall wird häufig ein sogenannter "Rückforderungsanspruch" geprüft. Der verbleibende Partner kann entweder das Haus behalten oder muss dem anderen Partner eine entsprechende Zahlung leisten, um den Zugewinn auszugleichen. Häufig wird dies durch eine Immobilienbewertung und die Berechnung des entsprechenden Anteils geregelt.
Ehevertrag und individuelle Vereinbarungen
Ein Ehevertrag kann dabei helfen, die Regelungen zum Zugewinn und zur Aufteilung des Hausbesitzes bei einer Scheidung klar und rechtssicher festzulegen. In einem Ehevertrag können die Ehepartner beispielsweise vereinbaren, dass der Zugewinn ausgeschlossen oder modifiziert wird. Auch die Verteilung des Hauses lässt sich durch individuelle Vereinbarungen regeln, sodass es zu weniger Streit nach der Trennung kommt.
Fazit
Die Aufteilung von Vermögen und Immobilien im Rahmen einer Scheidung kann eine komplexe Angelegenheit sein, besonders wenn es um das Haus geht. Es ist entscheidend, dass beide Ehepartner ihre Rechte und Pflichten kennen und sich über die finanziellen Folgen der Scheidung im Klaren sind. Ein rechtzeitiger Blick in den Ehevertrag (falls vorhanden) und gegebenenfalls die Konsultation eines Anwalts für Familienrecht können helfen, die beste Lösung für beide Parteien zu finden.
Als erfahrene Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
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