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Zweitwagenversicherung: So sparen Sie beim 2. Fahrzeug!

  • 6 Minuten Lesezeit
Zweitwagenversicherung: So sparen Sie beim 2. Fahrzeug!

Ein Zweitwagen ist in vielen Haushalten längst keine Seltenheit mehr. Ob als Familienauto, als Pendlerfahrzeug für den Weg zur Arbeit oder als Freizeitmobil für Wochenendausflüge – ein zweites Fahrzeug bietet Flexibilität und Unabhängigkeit.  

Doch mit der Anschaffung eines zusätzlichen Fahrzeugs stellt sich auch die Frage nach der richtigen Versicherung: Wie muss der Zweitwagen versichert werden? Ist die Zweitwagenversicherung günstiger und was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen mit der Schadenfreiheitsklasse? Erfahren Sie in diesem Ratgeber außerdem, ob der Zweitwagen beim gleichen Anbieter wie der Erstwagen versichert werden muss, in welche Schadenfreiheitsklasse der Zweitwagen eingestuft wird und welche Sonderregelungen für Fahranfänger gelten.  

Wer benötigt eine Zweitwagenversicherung?

Eine Zweitwagenversicherung benötigt jeder, der zusätzlich zu seinem Erstfahrzeug ein weiteres Fahrzeug – Auto, Motorrad/Roller, Wohnmobil oder Quad – besitzt und im Straßenverkehr nutzen möchte. Insbesondere folgende Personengruppen müssen daher ein zweites Fahrzeug über eine Zweitwagenversicherung versichern lassen:

  • Familien, die mehr als ein Fahrzeug für Fahrten zur Arbeit, zum Kindergarten, zur Schule oder zum Einkaufen nutzen. 

  • Autoliebhaber, die ein zusätzliches Fahrzeug wie ein Cabrio oder einen Oldtimer fahren möchten. 

  • Fahrer, die saisonal ein Zweirad oder für Urlaubsfahrten ein Wohnmobil nutzen.  

  • Fahranfänger, die ein eigenes Fahrzeug erhalten oder das Zweitfahrzeug eines Elternteils nutzen. 

Grundsätzlich müssen Sie für jedes Ihrer Fahrzeuge eine eigene Kfz-Versicherung abschließen. Zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Autofahrer sollten aber immer auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Da Sie jedes Fahrzeug einzeln versichern, können Sie den Umfang des Versicherungsschutzes frei wählen. Das heißt, Sie können für Ihr Erstfahrzeug eine Vollkaskoversicherung abschließen und für Ihren Zweitwagen nur eine Teilkaskoversicherung wählen oder umgekehrt.

Selbstverständlich kann in Familien und Partnerschaften für jedes Fahrzeug ein eigener Versicherungsnehmer eingetragen werden. Die Versicherung betrachtet dann alle Fahrzeuge als Erstwagen. In vielen Fällen ist jedoch eine Zweitwagenversicherung günstiger, wenn beide Fahrzeuge nur auf den Versicherungsnehmer mit der höchsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) versichert werden. 

In welcher Schadenfreiheitsklasse wird der Zweitwagen versichert?

Die Kfz-Versicherung ordnet jedem Fahrzeug eine Schadenfreiheitsklasse zu, die sich auf die Höhe des Beitragssatzes auswirkt. Die Einstufung des Zweitwagens in eine SF-Klasse hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Standardeinstufung eines Zweitwagens ist zunächst die relativ teure SF-Klasse 0. Die Versicherer sind jedoch nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden, die ihnen eine bestimmte Einstufung vorschreiben. Da die Einstufung in SF-Klasse 0 bei viel Fahrpraxis nicht gerecht wäre, bieten viele Versicherer eine Zweitwagenregelung an. Dabei wird der Zweitwagen häufig in eine bessere SF-Klasse (z. B. SF-Klasse ½, 2 oder höher) eingestuft, wenn der Erstwagen bereits eine entsprechend hohe SF-Klasse erreicht hat.

Das bedeutet: Je höher die SF-Klasse Ihres Erstwagens ist und je mehr schadenfreie Jahre Sie vorweisen können, desto höhere Rabatte sind bei der Zweitwagenversicherung möglich. Es lohnt sich also, vor Abschluss einer Zweitwagenversicherung zu prüfen, welcher Versicherer die besten Konditionen bietet.  

Kann man den Zweitwagen wie seinen Erstwagen versichern?

Einige Versicherer bieten sogar die Möglichkeit, den Zweitwagen unter bestimmten Umständen in die gleiche SF-Klasse einzustufen wie den Erstwagen. Voraussetzung ist oft, dass Sie lange Zeit unfallfrei gefahren sind und bereits eine hohe SF-Klasse erreicht haben. Häufig wird verlangt, dass der Halter von Erst- und Zweitwagen identisch ist und der Fahrerkreis begrenzt ist.  

Generell gilt: Je kleiner der Fahrerkreis, desto günstiger ist in der Regel die Versicherung. Auch eine Begrenzung der jährlichen Fahrleistung oder ein Mindestalter der Fahrer können eine Rolle spielen, damit die Versicherung Ihren Zweitwagen genauso versichert wie Ihren Erstwagen.

Muss man den Zweitwagen beim gleichen Anbieter versichern wie den Erstwagen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, die Zweitwagenversicherung beim gleichen Versicherer abzuschließen, bei dem Sie Ihr Erstfahrzeug versichert haben. Viele Versicherungen bieten jedoch einen besonders günstigen Tarif und spezielle Rabatte an, wenn Sie dort ein weiteres Fahrzeug versichern.

Sie werden für Ihren Zweitwagen direkt in eine günstigere SF-Klasse eingestuft, was die Versicherungsprämie senkt. So können Sie von der bestehenden Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Ihres Erstwagens profitieren. Da der Wettbewerb unter den Versicherungen groß ist, gibt es jedoch viele Versicherer, die einen Zweitwagen aufgrund der SF-Klasse des Erstwagens in eine günstigere Klasse einstufen, unabhängig davon, wo der Erstwagen versichert ist.

Was kostet eine Zweitwagenversicherung?

Die Kosten einer Zweitwagenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, die sich auf die Höhe des Beitrags auswirken. Ein entscheidender Faktor ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), in die der Zweitwagen eingestuft wird. Weitere Einflussfaktoren sind:

Fahrzeugtyp und Typklasse: Die vom Versicherer festgelegte Typklasse des Fahrzeugs hat einen wesentlichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Fahrzeuge, die statistisch häufiger in Unfälle verwickelt sind oder teurere Reparaturen verursachen, werden in höhere Typklassen eingestuft, was die Kosten erhöht.

Regionalklasse: Auch der Wohnort des Versicherungsnehmers spielt eine Rolle. In Regionen mit höherer Unfallrate oder höherem Diebstahlrisiko werden Fahrzeuge in höhere Regionalklassen eingestuft, was zu einer höheren Prämie führt.

Nutzung des Zweitwagens: Die jährliche Fahrleistung und der Nutzerkreis (z. B. ob das Fahrzeug von Fahranfängern genutzt wird) beeinflussen ebenfalls die Kosten. Ein eingeschränkter Fahrerkreis und eine geringere Fahrleistung können die Prämie senken. Der Beitragssatz ist häufig niedriger, wenn Erst- und Zweitwagen auf denselben Halter zugelassen sind. Die Beiträge sinken in der Regel mit zunehmendem Alter und Fahrpraxis des Versicherungsnehmers. Deshalb steigen die Kosten, wenn Führerscheinneulinge als weitere Fahrer in den Vertrag aufgenommen werden.

Versicherungsschutz: Die Wahl zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung wirkt sich direkt auf die Kosten aus. Während eine Teilkaskoversicherung günstiger ist, bietet eine Vollkaskoversicherung einen umfassenderen Schutz, der sich allerdings in höheren Prämien niederschlägt.

Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen?

Bei einem Unfall mit dem Zweitwagen wird dessen Schadenfreiheitsklasse entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zurückgestuft. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die SF-Klasse des Erstwagens, da beide Versicherungsverträge unabhängig voneinander geführt werden.

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Zweitwagenversicherung für Fahranfänger: Wie funktioniert das?

Für Fahranfänger ist eine Zweitwagenversicherung über die Eltern oft die bessere Variante: Da Fahranfänger ein höheres Unfallrisiko haben und noch keine unfallfreien Jahre vorweisen können, werden sie zunächst in die ungünstige SF-Klasse 0 eingestuft. Hier sind die Kosten für die Kfz-Versicherung sehr hoch. Deshalb können Führerscheinneulinge bei ihrem ersten Fahrzeug viel Geld sparen, wenn es als Zweitfahrzeug über ein Elternteil versichert ist. Dabei wird ein Elternteil als Versicherungsnehmer und der Fahranfänger als Fahrer des Fahrzeugs eingetragen. Der Fahranfänger profitiert so von der SF-Klasse der Eltern und zahlt deutlich weniger, als wenn er das Fahrzeug selbst versichern würde.

Nach einigen Jahren kann der Vertrag auf das Kind übertragen werden, wobei die schadenfreien Jahre teilweise übernommen werden. Bei der Übertragung der SF-Klasse der Eltern kann ein Fahranfänger allerdings nur so viele unfallfreie Jahre übernehmen, wie er selbst einen Führerschein besitzt. Hat der Elternteil beispielsweise die SF-Klasse 20, das Kind aber erst seit fünf Jahren den Führerschein, können maximal fünf SF-Klassen übernommen werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die angesammelten Schadenfreiheitsklassen erst nach einigen Jahren zu übertragen.

Fazit

Bei der Wahl einer Zweitwagenversicherung lohnt es sich, die verschiedenen Angebote der Versicherer sorgfältig zu vergleichen und die Konditionen zu prüfen. Ob beim gleichen Anbieter wie dem Erstwagen oder bei einem anderen – mit der richtigen Entscheidung lässt sich viel Geld sparen.

anwalt.de-Tipp: Versicherungen können komplex und undurchsichtig sein. Haben Sie Fragen zu Ihren Versicherungsbedingungen oder benötigen Sie rechtlichen Beistand? Wenden Sie sich jetzt an einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht! So stellen Sie sicher, dass Sie optimal versichert sind und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

(THH)

Foto(s): ©Adobe Stock/yurakrasil

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