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Vier häufige Irrtümer beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrags
Vier häufige Irrtümer beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrags
| 22.03.2010 von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der …