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15.04.2009
von GKS Rechtsanwälte
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden: Wer eine Immobilie verkauft und den Käufer nicht über gesundheitsgefährdende Baustoffe aufklärt, muss unter Umständen für die - oftmals hohen - Sanierungskosten des Hauses aufkommen. Augen auf …