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Kündigungsschutzklage und Fristversäumung
Kündigungsschutzklage und Fristversäumung
| 03.02.2009 von Rechtsanwalt Michael Borth
Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz muss man innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Verpassen Sie diese Frist, ist es meistens zu spät. Wenn die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage bereits …