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![Sozialhilfe: Erben müssen (fast) immer zurückzahlen](https://www.anwalt.de/img_cache/14/146a1855b2f81391eff38646f63ed25a.png)
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29.03.2010
von Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB
Wenn Eltern von ihren Kindern etwas erben, dann müssen sie Sozialhilfe zurückzahlen, wenn das Kind die staatliche Leistung erhalten hat. Dies gilt auch dann, wenn das Geld zu Lebzeiten des Kindes vom Sozialhilfeträger nicht angegriffen …