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08.07.2009
von Rechtsanwalt André Breddermann
Mit Entscheidung des 1. BayObLG (AZ 1 STRR 129/04) stellte das Gericht klar, dass die Nichtangabe von Vermögen in einem Bafög-Antrag als Betrug im Sinne des § 263 StGB zu bewerten ist. Ob diese Rechtsansicht des Bayrischen Obersten …