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![Ausbildungs- und Fortbildungskosten für Arbeitnehmer! Steuerliche Sichtweise!](https://www.anwalt.de/img_cache/2e/2ed440ad0a2ab4846e8906a1c1bfe4e5.png)
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17.11.2009
von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Steuerlich wird zwischen Ausbildung und Fortbildung unterschieden. Die Unterscheidung ist wichtig. Eine Fortbildung liegt vor, wenn eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt. Es muss ein objektiver Zusammenhang mit dem …