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Auto ist keine "Waffe" im Sinne des Strafgesetzbuchs
Auto ist keine "Waffe" im Sinne des Strafgesetzbuchs
| 19.09.2008 von Rechtsanwalt Christian Demuth
Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell anhand der Vorschrift des § 113 Abs. 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall) verdeutlicht, dass ein Kraftfahrzeug keine Waffe im strafrechtlichen Sinne ist. …