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![U+C Rechtsanwälte fordern Zahlung von 1.286,80 Euro bei offenen Verfahren](https://www.anwalt.de/img_cache/91/91be6a244064f0c66c2015b61e72828a.png)
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01.12.2011
von Rechtsanwalt Matthias Lederer
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg wendet sich derzeit erneut an Abgemahnte, die lediglich eine Unterlassungserklärung abgegeben und in der Folge den vorgeschlagenen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 Euro nicht beglichen haben. …