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![Bundesverfassungsgericht stellt uneheliche Kinder mit ehelichen Kindern gleich!](https://www.anwalt.de/img_cache/32/3264d72bfd72e88d68927a52ecec03e0.png)
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10.07.2007
von Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
In einem bahnbrechenden Beschluss stellte das Bundesverfassungsgericht nunmehr fest, dass die ungleiche Behandlung bei Betreuung ehelicher und unehelicher Kinder verfassungswidrig ist (BVerfG Beschluss vom 28.02.2007-1 BvL 9/04). Was …