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21.02.2012
von Rechtsanwalt Frank Witte
§ 142 StGB bestimmt, dass ein Unfallbeteiligter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird, wenn er sich nach einem Unfall einfach aus dem Staub macht. Die Verpflichtung, an der Unfallstelle zunächst zu …