Bewertungen von Rüdiger Schmidt
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Bewertungen
GH
von G. H. am 27.03.2024 um 12:02 Uhr
Die kleine bleiben hier wohl auf der Strecke liegen
Zwangsvollstreckungsrecht
Am 12.03.24 habe ich eine Anfrage über Anwalt de an Herrn Rechtsanwalt gestellt, bis heute den 27.03.24 habe ich nicht einmal eine Antwort bekommen. Offensichtlich werden hier kleine Sachen die für die Kanzlei nicht rentabel sind, nicht einmal beantwortet wenn im Vorfeld gleich ersichtlich ist dass kein richtiger wirtschaftlicher Gewinn für die Kanzlei herausspringt.
Die kleinen bleiben hier wohl auf der Strecke liegen wenn die an den ihr Recht und an ihr zustehendes Geld kommen wollen, was ihnen eigentlich auch genauso zusteht, wie denen wo es einfach um viel mehr Geld geht.
Da frage ich mich schon für was es überhaupt ein Rechtsanwalts Vergütungsgesetz RVG gibt.
Vielleicht sind die angebotene 15 Minuten kostenlose Beratung nur dazu um herauszufiltern ob ein lukrativer Fall angeboten wird ?
Ich kann zwar nicht sagen ob es so ist, und will auch niemanden etwas unterstellen, vielleicht ist der Rechtsanwalt auch krank, kann ja auch mal sein.
Aber mir kommt es eben so vor, wenn man in zwei Wochen nicht einmal eine Antwort auf eine schriftliche Anfrage bekommt.
Denn bei einer Lesezeit von zwei Minuten bezüglich der Anfrage, hätte selbst eine Absage Antwort bezüglich der Sache keine fünf Minuten gedauert, das hätte man wenigstens erwarten können.
IR
von I. R. am 01.12.2023 um 08:50 Uhr
Habe mir mehr erhofft
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Leider bin ich nach der Beratung so schlau wie vorher und um einige Euros ärmer.
Antwort von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Sehr geehrte Frau Rau,
ich bedauere, dass Sie mit meiner Beratung nicht zufrieden waren. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass ich Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung geboten habe, die auf den Fakten Ihres Falles basiert.
Sie haben mich um Rat gefragt, wie Sie sich gegen die Forderung des Finanzamts wehren können, die Vorsteuer für die von Ihnen in Deutschland verkauften Fahrzeuge zu zahlen, nachdem Sie gegenüber dem Verkäufer eine Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer ausgestellt haben.
Ich habe Sie auch gefragt, warum Sie das Inkassoverfahren nicht weiter verfolgt haben, obgleich bei der klaren Sach- und Rechtslage Aussicht auf Erfolg bestand.
Ich habe Ihnen außerdem empfohlen, sich an den Vorsteher des Finanzamts zu wenden, um eine Klärung der Gesamtsituation zu erzielen. Ich habe Ihnen erklärt, dass Sie gegebenenfalls eine Untätigkeitsklage einreichen können, wenn das Finanzamt nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihre Anfrage reagiert. Ich habe Ihrem Mann auch geraten, einen Insolvenzantrag in Ungarn zu stellen, wenn er seinen Lebensmittelpunkt dort hat und seine Schulden nicht begleichen kann. Dies könnte ihm einen Neuanfang ermöglichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Zusammenfassung meiner Beratung die Fakten und die Handlungsoptionen, die sich aus Ihrem Fall ergeben, noch einmal verdeutlichen konnte. Ich bin mir bewusst, dass dies keine einfache Situation für Sie ist, aber ich bin überzeugt, dass Sie die beste Entscheidung für sich treffen werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Rechtsamwalt
ich bedauere, dass Sie mit meiner Beratung nicht zufrieden waren. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass ich Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung geboten habe, die auf den Fakten Ihres Falles basiert.
Sie haben mich um Rat gefragt, wie Sie sich gegen die Forderung des Finanzamts wehren können, die Vorsteuer für die von Ihnen in Deutschland verkauften Fahrzeuge zu zahlen, nachdem Sie gegenüber dem Verkäufer eine Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer ausgestellt haben.
Ich habe Sie auch gefragt, warum Sie das Inkassoverfahren nicht weiter verfolgt haben, obgleich bei der klaren Sach- und Rechtslage Aussicht auf Erfolg bestand.
Ich habe Ihnen außerdem empfohlen, sich an den Vorsteher des Finanzamts zu wenden, um eine Klärung der Gesamtsituation zu erzielen. Ich habe Ihnen erklärt, dass Sie gegebenenfalls eine Untätigkeitsklage einreichen können, wenn das Finanzamt nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihre Anfrage reagiert. Ich habe Ihrem Mann auch geraten, einen Insolvenzantrag in Ungarn zu stellen, wenn er seinen Lebensmittelpunkt dort hat und seine Schulden nicht begleichen kann. Dies könnte ihm einen Neuanfang ermöglichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Zusammenfassung meiner Beratung die Fakten und die Handlungsoptionen, die sich aus Ihrem Fall ergeben, noch einmal verdeutlichen konnte. Ich bin mir bewusst, dass dies keine einfache Situation für Sie ist, aber ich bin überzeugt, dass Sie die beste Entscheidung für sich treffen werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Rechtsamwalt
ER
von E. R. am 25.10.2023 um 09:29 Uhr
Private Schuldenbereinigung in besten Händen
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Vor einigen Monaten wurde durch die Kanzlei Schmidt meine private Schuldensanierung in kurzer Zeit abgeschlossen - auf digitalem Weg. Die professionellen Erklärungen des Ablaufs durch Frau Wöllhaf haben mir jedesmal sehr geholfen und mir die Nervosität genommen. Das Ergebnis der Schuldensanierung kann sich sehen lassen.
Antwort von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Ein Dankeschön für die positive Bewertung.
BS
von B. S. am 24.06.2022 um 08:34 Uhr
Inkasso
Allgemeine Rechtsberatung
Mitteilung zur Rechtsberatungshilfe, von der ich bis jetzt keine Kenntnis hatte.
Antwort von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Wir, die Kanzlei Schmidt, verstehen uns als eine Kanzlei, die dem Rechtsuchenden den Zugang zum Recht möglich macht. Zudem soll die Durchsetzung des Rechts nicht vom Geldbeutel abhängig sein.
IL
von I. L. am 25.03.2022 um 09:36 Uhr
Telefonische Beratung zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ich habe einen superschnellen Termin bekommen und alle meine Fragen wurden beantwortet, und zwar verständlich, das war mir das Wichtigste. Meine Sorgen und Ängste wurden mir vorerst genommen und ich bin froh diese Kanzlei gefunden zu haben. Vielen Dank, daß Sie sich meiner Sache angenommen haben.
Antwort von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Wir im Team Kanzlei Schmidt bedanken uns ganz herzlich und freuen uns, dass wir Ihnen helfen konnten. Falls wir Ihnen weiter behilflich sein können, sind wir jederzeit für Sie da.
DK
von D. K. am 20.12.2021 um 09:30 Uhr
Sehr kompetent und man fühlt sich wohl
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Schmidt konnte mir aufgrund seiner langjähriger und wertvoller Erfahrung schnell helfen. Ich habe mich in der Kanzlei sehr wohl gefühlt und Danke der Kanzlei Schmidt für den Rechtsbeistand.
Antwort von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Lieben Dank für die freundliche Bewertung. Sie können sich bei Bedarf zu jederzeit wieder bei uns melden. Kanzlei Schmidt
LR
von L. R. am 05.12.2021 um 19:12 Uhr
Sehr hohe fachliche Kompetenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Man spürt bei Herrn Schmidt sofort, dass man bei Ihm in besten Händen ist.
Auszeichnend für Herrn Schmidt sind sein Einfühlungsvermögen, seine langjährige Berufserfahrung und seine fachliche Kompetenz.
Sehr gerne weiter zu empfehlen.
Lars Rulf
Auszeichnend für Herrn Schmidt sind sein Einfühlungsvermögen, seine langjährige Berufserfahrung und seine fachliche Kompetenz.
Sehr gerne weiter zu empfehlen.
Lars Rulf
Antwort von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Herzlichen Dank für die Bewertung unserer Beratungsdienstleistung.
Anwaltskanzlei Schmidt
Anwaltskanzlei Schmidt
RB
von R. B. am 12.11.2021 um 09:45 Uhr
Habe mich gut aufgehoben gefühlt
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Die Beratung seitens Herrn Schmidt war sehr gut! Ich fühlte mich verstanden und bei ihm gut aufgehoben!
Antwort von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Wir bedanken uns für die freundliche Kommentierung unserer Arbeit.
SS
von S. S. am 14.10.2021 um 17:39 Uhr
Informations Gespräch
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Sehr kompetent und informative Infos erhalten. Er ist sehr hilfsbereit und hat seine Dienste angeboten . Ich habe Zuversicht erhalten wie es weiter gehen kann .
Antwort von Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
AH
von A. H. am 08.02.2021 um 15:29 Uhr
Firmeninsolvenz
Allgemeine Rechtsberatung
Überaus schnelle Reaktion. Freundliche, kompetente Beratung.