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Thomas Otten

Anwaltskanzlei Otten
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kanzlei-otten.de
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RB
von R. B. am 07.08.2020 um 20:09 Uhr
Einspruch gegen Strafbefehl und Geltendmachung von Schadensersatzansrüchen
Strafrecht

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Ihr erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht Thomas Otten vertritt Sie konsequent  in Osnabrück, im Landkreis Osnabrück und bundesweit. 

Warum sollten Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger wählen? 

Weil Sie bei einem Spezialisten in besseren Händen sind. Mit Zahnschmerzen gehen Sie auch nicht zum Hausarzt.

Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachanwalt für Strafrecht zu Rate ziehen.

Wer sich Fachanwalt für Strafrecht nennen darf, hat diesen Titel durch die Rechtsanwaltskammer nach einem förmlichen Verfahren verliehen bekommen. Das setzt wiederum voraus, dass man eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts durch besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen hat und diese durch jährliche Weiterbildungen aufrechterhalten werden.
Gleiches gilt auch für den Fachanwalt im Steuerrecht. Da ich beide Fachanwaltschaften erworben habe, bin ich damit ausgewiesener Experte für Steuerstrafverfahren. Den "Fachanwalt für Steuerstrafrecht" gibt es zwar nicht, aber dafür die Doppelqualifikation Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für Steuerrecht. Best of both worlds...

Steuerrecht

Betriebsprüfung? Ärger mit dem Finanzamt? Nachzahlungen? Damit Sie dabei in keine rechtliche Stolperfalle treten und Probleme mit dem Finanzamt vermeiden können, nehme ich mich Ihres Anliegens gerne an. Sollten Sie dennoch einmal dem Vorwurf einer Steuerstraftat (z. B. Steuerhinterziehung) befürchten, berate ich Sie zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige und vertrete Sie vor dem Finanzgericht. Selbstverständlich stehe ich auch Ihrem Unternehmen in allen steuerrechtlichen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil.

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