437 Fachanwälte für Sozialrecht | Seite 19

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Schwarzbauer
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Schwarzbauer
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
aus 114 Bewertungen Herr Schwarzbauer zeichnet sich durch seine hervorragende fachliche Kompetenz, freundliche, angenehme Art und … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kösters
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kösters
MSBH Büro Lübeck Rechtsanwalt Michael Kösters, An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck 6742.6885042406 km
Erfahrung und Kompetenz
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Fachanwalt für Sozialrecht
aus 18 Bewertungen Herr Kösters sehr Kompete Beratung,ein Lob auch Ihr freundliches Büro Team. 5 Sterne (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Neumann
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Neumann, Binzstraße 65, 13189 Berlin 6973.0220053979 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Fachanwalt für Sozialrecht
aus 6 Bewertungen Netter Anwalt und sehr zuverlässig (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwaltin Birthe Schmidt
Rechtsanwaltin Birthe Schmidt
Rechtsanwälte Wittenberg und Kollegen, Drususallee 16-18, 41460 Neuss 6644.9101048708 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
aus 7 Bewertungen Von Anfang bis Ende sind wir sehr gut beraten worden und fühlten uns gut aufgehoben. (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Becker
Rechtsanwalt Christian Becker
Adrian & Becker Rechtsanwälte, Bruchhausenstr. 1, 54290 Trier 6716.869755126 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtstipps von Fachanwälten für Sozialrecht

Fragen und Antworten

  • Was macht einen Fachanwalt für Sozialrecht so besonders?
    Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann hierbei seine in einem Fachanwaltslehrgang speziell erworbenen Kenntnisse bei der Vertretung seines Mandanten nutzen. Als Fachanwalt im Sozialrecht hat er dabei Fachkenntnisse in Bereichen wie z. B. Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht und dem Recht der Eingliederung Behinderter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er sich nur Fachanwalt für Sozialrecht nennen darf, wenn er von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis dazu erhalten hat.
  • Sozialrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Sozialrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
    Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
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Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann hierbei seine in einem Fachanwaltslehrgang speziell erworbenen Kenntnisse bei der Vertretung seines Mandanten nutzen. Als Fachanwalt im Sozialrecht hat er dabei Fachkenntnisse in Bereichen wie z. B. Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht und dem Recht der Eingliederung Behinderter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er sich nur Fachanwalt für Sozialrecht nennen darf, wenn er von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis dazu erhalten hat.

Info Sozialrecht

Der Begriff Sozialrecht wurde nie ausdrücklich definiert. Unter Sozialrecht wird jedoch die hoheitliche Vorsorge verstanden, mit der der einzelne Bürger etwa im Falle einer Notlage – z. B. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall – sozial abgesichert bzw. die existenziellen Lebensbedingungen von Personen gesichert werden können, etwa durch Zahlung von Hartz IV. Das Sozialrecht gehört zum Verwaltungsrecht und unterfällt grob in die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung, Sozialhilfe und soziale Fürsorge. Die meisten Vorschriften im Sozialrecht finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB, Bücher I-XII) und diversen Sondergesetzen wie etwa dem SGG – Sozialgerichtsgesetz – oder dem BAföGBundesausbildungsförderungsgesetz.

Es besteht im Rahmen der Sozialversicherung eine Versicherungspflicht, um dafür zu sorgen, dass Personen unabhängig von z. B. Alter, Behinderung bzw. Schwerbehinderung oder Krankheit abgesichert werden. Die Sozialversicherung unterteilt sich wiederum in

In der Regel zahlen sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigte jeweils 50 % der Beiträge, die sich nach den Bruttolöhnen berechnen. Tritt der Versicherungsfall ein, werden die Leistungen – z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld – vor allem aus den insgesamt eingezahlten Beträgen der Mitglieder gewährt.

Im Sozialrecht können Personen einen Ausgleich aus der Sozialversorgung für besondere Belastungen stellen, denen sie ausgesetzt sind bzw. waren. So können z. B. Kriegsheimkehrer gemäß dem BVG – Bundesversorgungsgesetz – eine Entschädigung verlangen.

Mit der Sozialhilfe soll im Sozialrecht eine Art Grundsicherung gewährleistet werden, die den bedürftigen Personen einen Mindestlebensstandard ermöglicht, der der Würde des Menschen entspricht, vgl. § 1 SGB XII. Sozialhilfe erhält somit, wer auf dem Arbeitsmarkt wegen z. B. Alter oder Krankheit nicht mehr vermittelbar, mithin bedürftig ist.

Zum Sozialrecht gehören ferner die Jugendhilfe, die Künstlersozialversicherung sowie unter anderem die Regelungen zum Mutterschutz, zum Elterngeld in der Elternzeit oder zum Wohngeld.

Die Sozialgerichtsbarkeit wird nach § 2 SGG ausgeübt von

  • den Sozialgerichten – hier wird in erster Instanz die Klage eingereicht –,
  • den Landessozialgerichten – sie entscheiden in zweiter Instanz über Berufung und Beschwerde – und
  • dem Bundessozialgericht, das über die Revision entscheidet.

(VOI)

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